Wolfsburg. Ein 37-jähriger Wolfsburger muss sich wegen Stromdiebstahls vor Gericht verantworten. Die LSW entdeckt 20 solcher Fälle im Jahr.

Wegen Entziehung elektrischer Energie, so der juristische Fachbegriff, musste sich ein 37-jähriger Wolfsburger am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten. Mit anderen Worten: Der Mann hatte Strom gestohlen. Für die Tat hatte er im September einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen à 50 Euro zugestellt bekommen. Dagegen hatte der Wolfsburger, der ohne Anwalt vor Gericht erschien, Einspruch eingelegt.

Energieversorger in dem Fall war die LSW. Diese hatte den Angeklagten Ende vergangenen Jahres mit Sperrklappen von der Stromzufuhr abgekoppelt. „Ich hatte Zahlungsschwierigkeiten und habe ein paar Raten ausfallen lassen“, räumte er ein. Um „ein bisschen Licht in meiner Wohnung“ zu haben, verlegte der gelernte Elektriker in dem Haus kurzerhand eigene Leitungen. Dazu zapfte er den allgemeinen Stromkreis an und führte ein Kabel vom Heizungsraum in seine Wohnung. Im Keller zweigte er außerdem Strom von einem Bewegungsmelder in seinen Kellerraum ab. Gut drei Monate, von Dezember bis März, ging das gut. Dann informierte eine Nachbarin die LSW und die Polizei. Sie hatte bei dem 37-Jährigen Licht in der Wohnung gesehen und gewusst, dass ihm der Strom abgestellt worden war.