Wolfsburg. Früher mussten sich Organisationen Sammlungen in Niedersachsen genehmigen lassen. Seit 2007 ist das nicht mehr der Fall.

Nachdem die Ratsfrau Angelika Jahns im Sozialausschuss auf eine ihrer Befürchtung nach möglicherweise unseriöse Spendensammlung in Warmenau hingewiesen hat (wir berichteten), empfiehlt die Stadtverwaltung, am besten direkt an bekannte und ortsansässige Spendenempfänger zu spenden. Anerkannte, gemeinnützige Organisationen und Verbände könnten auch Bescheinigungen ausstellen.

Die Stadtverwaltung hat im Hinblick auf Sammlungen wenig Handhabe: Seit der Aufhebung des niedersächsischen Sammlungsgesetzes im Jahr 2007 sei eine Anzeige oder Genehmigung von Sammlungen in Niedersachsen nicht mehr erforderlich. Vorher mussten sich die Sammler ihre Tätigkeit durch die Ordnungsbehörde genehmigen lassen und später ihre Abrechnungen von ihr prüfen lassen.