Wolfsburg. Die drei Angeklagten im Fall des Wolfsburger Millionenbetrugs wurden am Freitag vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Die Kammer schließt nicht aus, dass das mutmaßliche Opfer selbst illegale Geschäfte gemacht haben könnte.

. Der Vorhang zum Sommergerichtsstück „Der Millionen-Bluff von Wolfsburg“ senkte sich gestern im Landgericht Braunschweig. Die Vorsitzende Richterin verkündete das Urteil , begründete es eine halbe Stunde, schloss die Sitzung. Vor Abtritt des Hauptangeklagten (54) zurück in die Zelle standen mehrere schwer tätowierte Herren am Absperrzaun vor dem Zuschauerbereich, um von ihm Abschied zu nehmen.

Im Saal 141 werden die großen Fälle verhandelt: Mord und Totschlag etwa, oder Terrorismus. Das Etikett schwerstkriminell passt nicht so richtig auf den Hauptangeklagten aus Wolfsburg und seine zwei Komplizen – ein 54-Jähriger aus Berlin und ein 44-jähriger Kanadier, der ebenfalls in Wolfsburg lebt. Ihre Straftaten sollen nicht kleingeredet werden: Das Trio hat einen thailändischen Geschäftsmann um die stolze Summe von 745000 Euro betrogen und, um dies bewerkstelligen, dafür allerhand Legenden bereitgelegt. Doch der Betrug war nicht von Anfang geplant, wie die Kammer feststellte. Vielmehr hatte sich der Hauptangeklagte anfangs ernsthaft darum gekümmert, Kreditgeber für den Sohn eines alten thailändischen Bekannten zu suchen. Dieser wollte ein neuartiges Lifestyle-Produkt auf den Markt bringen. Für seine Hilfe erbat der Hauptangeklagte „Entertainment-Gebühren“, etwa um bei Gesprächen mit möglichen Investoren diese zum Essen ausführen zu können.