Wolfsburg. Obwohl unter Bewährung missbrauchte ein Familienvater 2016 im Wolfsburger Badeland ein Mädchen. Das Landgericht verurteilte ihn – zurecht, so der BGH.

Allen Beteuerungen des Angeklagten zum Trotz, er wäre keinesfalls der Täter, wurde er im vergangenen Dezember vom Landgericht Braunschweig zu 18 Monaten Haft verurteilt. Der heute 45 Jahre alte Mann hatte ein Mädchen im Badeland unsittlich begrapscht. Gegen das Urteil legte er Revision ein. Die lehnte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun ab. Jetzt droht dem Sextäter eine weitaus längere Zeit hinter Gittern.

Es geschah im Juli 2016: Die 10-Jährige aus Braunschweig besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter das Badeland. Als das Mädchen allein im Strömungskanal schwamm, fasste ihr der Angeklagte, der mit dem Rücken zu ihr stand, von hinten an den Genitalbereich. Das war kein Zufall: Selbst als sie die Hand wegschieben wollte, ließ der Täter trotzdem nicht von ihr ab. „Ich bekam Panik, wurde aber auch wütend“, erinnerte sich das Mädchen später in ihrer richterlichen Video-Vernehmung an diese Situation.