Hannover. Der bloße Verdacht zur radikal militanten “Jihad-Bewegung“ zu gehören, reicht nicht für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses- urteilt das LAG.
Landesarbeitsgericht: VW-Kündigung eines Salafisten unwirksam
Von Hendrik Rasehorn
Hannover. Der bloße Verdacht zur radikal militanten “Jihad-Bewegung“ zu gehören, reicht nicht für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses- urteilt das LAG.
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