Neuerkerode. In einer gut besuchten Veranstaltung informierte die Neuerkeröder Bauen und Wohnen Dienstagabend über das neue Bundesteilhabegesetz.

Fragen gab es vor allem zur praktischen Umsetzung im Alltag. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern. Es wird seit 2017 reformiert. Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des Gesetzes in Kraft. Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen werden voneinander getrennt (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

„Der Betreute wird einem Menschen ohne Behinderung in der Sozialhilfe gleichgestellt“, erklärte Marcus Eckhoff, Geschäftsführer der Neuerkeröder Wohnen und Bauen, in der Infoveranstaltung. Bis jetzt seien die finanziellen Mittel für die Betreuung aus einer Hand gezahlt worden, das werde jetzt getrennt. Dadurch solle es für Betroffene mehr Teilhabe und Selbstbestimmung geben. „Die Leistungen bleiben, der Weg wird etwas anders“, fasste Eckhoff zusammen.