Cremlingen. In Cremlingen sollen für die Randstundenbetreuung in der Kita Gebühren erhoben werden.

Der Jugend-, Sport-, Sozial- und Kulturausschuss des Rates der Gemeinde Cremlingen hat während seiner jüngsten Sitzung empfohlen, der Rat der Gemeinde Cremlingen möge die Neufassung der Kita-Gebührensatzung und die überarbeiteten Aufnahmerichtlinien der Kindertagesstätte Cremlingen neu fassen. Der Beschluss ist einstimmig gefasst worden.

Seit dem 1. August dieses Jahres gilt in Niedersachsen die Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Diese Beitragsfreiheit umfasst maximal den achtstündigen Besuch einer Kindertagesstätte. Für die Betreuung über acht Stunden hinaus ist dem Träger von Kindertagesstätten freigestellt, eine Gebühr zu erheben.