Wolfenbüttel. Bürgermeister Lukanic bittet darum, auf Feuerwerk zu verzichten. Wer es doch tut, soll hinterher aufräumen. Die Innenstadt ist eh tabu.

Mit einem eindringlichen Appell hatte Bürgermeister Ivica Lukanic die Wolfenbüttelerinnen und Wolfenbütteler jüngst dazu aufgerufen, auf privates Feuerwerk zu verzichten, um insbesondere der Feuerwehr nach kräftezehrenden Tagen im Hochwassereinsatz weitere, unnötige Einsätze in der Silvesternacht zu ersparen. Wer vom Böllern dennoch nicht lassen will, den weist die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung nun auf rechtliche Besonderheiten hin.

Demzufolge sei nach einer bundesweit geltenden Verordnung das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klassen I und II (freiverkäufliches Kleinfeuerwerk, beispielsweise Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien) über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus, auch an Silvester und Neujahr nicht nur in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern verboten. Das Feuerwerksverbot gilt dabei im Radius von 200 m um die vorgenannten Bereiche und Gebäude.

Bei Zuwiderhandlung droht ein hohes Bußgeld

Für die Innenstadt Wolfenbüttels mit ihrer überwiegend aus Fachwerkbauten bestehenden Bausubstanz gehe laut Stadtverwaltung eine verstärkte Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk aus. Für die Stadt Wolfenbüttel bedeutet diese gesetzliche Regelung ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in der gesamten Innenstadt einschließlich der August- und Juliusstadt.

Auch im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkbauten nicht zulässig. Die Stadt Wolfenbüttel appelliert daher an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und bittet, in der gesamten Innenstadt und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen kein Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Sofern Zuwiderhandlungen durch die Ordnungsbehörden festgestellt werden, können diese als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, heißt es weiter.

Spätestens am 2. Januar soll alles sauber sein

Wo Feuerwerk abgebrannt werden darf, müsse im Anschluss aber auch wieder sauber gemacht werden, betont die Stadt: „Abgeschossene Raketen und Böller sind nach dem Knall Müll. Leider blieb in den vergangenen Jahren jede Menge Dreck nach dem durchgeknallten Jahreswechsel auf Straßen und Wegen liegen. Die Stadtverwaltung erinnert daher an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter.“ Niemand müsse aber am Neujahrsmorgen in aller Frühe aufstehen – ab dem 2. Januar jedoch sollten die Straßen und Gehwege spätestens wieder sauber sein.