Wolfenbüttel. Das Förderprogramm „Klimaschutz für private Haushalte“ des Landkreises Wolfenbüttel ändert seine Richtlinien. Wir nennen die Fristen.

Das im Mai 2021 gestartete Förderprogramm „Klimaschutz für private Haushalte“ wird sehr gut angenommen. Mehr als 370.000 Euro Fördermittel wurden bereits bewilligt, die von der Stiftung Zukunftsfonds Asse zur Verfügung gestellt werden, teilt der Landkreis mit.

Zum April sollen einige Anpassungen an den Förderrichtlinien vorgenommen werden, um die Mittel noch wirkungsvoller einzusetzen. Den Klimaschutzmanagern des Landkreises liegen demnach die Förderschwerpunkte „Regenerative Heizungstechnik“ (zum Beispiel Pelletkessel und thermische Solaranlagen) und „Gebäudehülle“ (Dämmung, Fenster usw.) besonders am Herzen.

Förderung für neue Photovoltaik-Anlagen läuft aus

Die Förderung für die Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen und die Nachrüstung von Batterie-speichern werde zum 31. März beendet. Der Förderbetrag und die für die Fördermittelabwicklung erforderlichen personellen Kapazitäten stehen in keinem sinnvollen Verhältnis, heißt es. Es sei festgestellt worden, dass die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern auch ohne die Förderung durch den Landkreis erfolge. Die Beendigung der PV-Förderung setze Mittel und insbesondere personelle Kapazitäten frei

Die kostenfreie und neutrale Förderberatung für den Gebäudeeigentümer werde von einer auf zwei Stunden erhöht. So könne umfassend auch die Reihenfolge von Investitionen am Eigenheim geplant werden. Außerdem informierten die Energieberater über Fördermittel des Bundes. Eine Besonderheit der Landkreisförderung sei die Förderung von Eigenleistung von Dämmmaßnahmen. Auch hierzu gäben die Energieberater Hinweise. Der Umbau eines Flachdachs zu einem Gründach mit zeitgemäßer Dämmstoffstärke werde als neue Fördermaßnahme im Bereich „Gebäudehülle“ aufgenommen.

Spezielle Beratung für Umrüstung auf Wärmepumpen

Da der Bund über die KfW und das BAFA Wärmepumpen fördere, werde diese nicht zusätzlich vom Landkreis gefördert. Aber es solle eine spezielle Beratung für die Umrüstung von Gas oder Öl auf eine Wärmepumpe angeboten werden.

Pro Immobilie könne nur einmalig eine bis zu zweistündige Beratung (Förderberatung oder Wärmepumpenberatung) in Anspruch genommen werden, so der Landkreis. Auch gebe es noch Fördermittel für Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Diese Förderung werde jedoch zum Jahresende auslaufen. Auch in der Sonderförderung für Ladeinfrastruktur für Kommunen, Unternehmen, Vermieter, Vereine sowie soziale und kirchliche Einrichtungen stünden noch Mittel zur Verfügung.

Alle Infos und Anträge zu den Förderungen und Angeboten des Landkreises Wolfenbüttel finden Sie unter www.lkwf.de/klimaschutz