Wolfenbüttel. Glatteis-Unfälle mit verletzten Personen gab es bisher keine. Die Stadt macht die Bürger auf ihre Pflichten zum Räumen und Streuen aufmerksam.

Straßenglätte hat im Wolfenbütteler Stadtgebiet am Montagmorgen zwischen 6 und 12 Uhr neun Verkehrsunfälle verursacht. Wie die Polizei mitteilte, blieb es allerdings jedes Mal bei Blechschäden.

In Wolfenbüttel stehen etwa 80 Winterdienst-Mitarbeiter bereit, um Straßen und Plätze von Schnee zu befreien und zu streuen. Dabei sind zuerst die Hauptverkehrsstraßen und die Bus- und Bahnrouten an der Reihe, später die Nebenstraßen. Die Stadt ist dabei für alle öffentliche Straßen innerorts und für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständig.

Schnee und Eisglätte: Das müssen Bürger unternehmen

Sie weist allerdings darauf hin, dass der Winterdienst dabei nur für die Fahrbahnen und Radwege zuständig ist. Auf den Fußwegen müssen die Anwohner selbst räumen und streuen. Dies gelte nicht nur für Hauseigentümer, sondern unter Umständen auch für Mieter, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist. Um der Müllabfuhr die Arbeit nicht zu erschweren, bittet die Stadt darum, nötigenfalls auch die Zugänge zu den Abstellplätzen der Mülltonnen zu räumen und zu streuen. Gleiches gelte für die Zugänge zu Bus- und Bahnhaltestellen.

Schnee und Eisglätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr beseitigt werden – unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte. Wenn nach 20 Uhr noch Schnee fällt oder Glätte entsteht, müssen Anwohner am nächsten Morgen bis spätestens 7 Uhr etwas dagegen unternehmen, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr.

Salz sollten Anwohner zum Streuen oder zum Auftauen von Schnee und Eis nicht verwenden, denn dabei könnte ein noch gefährlicherer Schneematsch entstehen. Die Stadt empfiehlt, stattdessen groben Sand oder abstumpfendes Granulat zu benutzen.

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