Wolfenbüttel. Das kostenlose Testangebot für alle endet am Montag. Dann sind die Tests nur noch in bestimmten Fällen kostenlos.

Das kostenlose Testangebot des Bundes für alle endet am Montag, 11. Oktober. Das teilt die Stadt Wolfenbüttel mit. Wer dann zum Beispiel aufgrund der 3G-Regel den Nachweis eines negativen Schnelltestergebnisses benötigt, muss die Testkosten grundsätzlich selbst tragen. Die Teststelle am Stadtmarkt berechnet dafür 15 Euro. Ausnahmen und somit ein kostenloses Testangebot gibt es nur noch in wenigen Ausnahmen, wie die Stadt weiter mitteilt.

Folgende Personengruppen haben auch nach dem Ende der Bürgertestung die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Darunter fallen Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind. Eine Übergangsfrist für kostenlose Tests gilt für Jugendliche über 12 Jahren bis zum 31. Dezember, wenn sie noch minderjährig sind.

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, erhalten weiter kostenlose Tests – hierfür werden jedoch Nachweise gefordert. Das gilt zum einen bei einer Schwangerschaft im ersten Drittel. Vormals Schwangere oder nun Stillende behalten noch bis zum 10. Dezember einen Anspruch auf kostenlose Testung durch Vorlage ihres Mutterpasses.

Zwar besteht für Jugendliche und schwangere Personen seit August oder September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission, um diesen Personen jedoch ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiter einen Anspruch auf kostenlose Testung.

Kostenlos testen lassen können sich nach dem 11. Oktober Personen, die wegen einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne sind, um sich „frei zu testen“. Studierende aus dem Ausland, die mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, erhalten bis zum 31. Dezember den Test noch kostenlos.

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