Wolfenbüttel. Das Antragsverfahren sei nun laut Landkreis Wolfenbüttel einfacher und die Fördersätze seien höher als zuvor.

Ab sofort können von Privathaushalten beim Landkreis Wolfenbüttel Anträge für das Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021 bis 2024“ gestellt werden. Der Schwerpunkt in diesem Förderzeitraum sei auf die bessere Isolierung der Gebäudehülle und damit eine CO2-Reduzierung im Sektor Gebäudebeheizung gelegt, so der Landkreis. Außerdem würden Holzpelletkessel, und Solaranlagen zur Wärmeerzeugung (Solarthermie) und Stromproduktion (Photovoltaik) gefördert.

Vereinfachtes Verfahren für Klimaschutzmaßnahmen

Das Antragsverfahren sei erheblich vereinfacht worden. Es sei – statt wie bisher drei – nur noch ein Angebot eines Handwerksbetriebs notwendig und der Antrag könne bequem über die Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel gestellt und hochgeladen werden. Eine Energieberatung sei nur noch für energiesparende Maßnahmen an der Gebäudehülle (Fenstererneuerung und Dämmung) Pflicht. Des Weiteren seien die Anforderungen an die Gebäudedämmung reduziert und die Fördersätze auf 3.000 Euro beziehungsweise bis zu 5.000 Euro erhöht worden, um mehr Eigentümerinnen und –eigentümer zu motivieren, eine Dämm-Maßnahme umzusetzen.

Ebenfalls sei der Fördersatz für Holzpelletheizungen und thermische Solaranlagen erhöht. Zusätzlich wurden Lücken in der Förderlandschaft geschlossen. So sei eine Gebäudedämmung in Eigenleistung weiterhin förderfähig, aber auch Batteriespeicher für bestehende und angemeldete Photovoltaik-Anlagen oder die Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen ohne Batteriespeicher.

Mehr Informationen und Anträge unter www.lkwf.de/klimaschutz