Wolfenbüttel. Im Umlaufverfahren hat der Kreistag ein 150.000 Euro jährlich umfassendes Förderprogramm beschlossen.

Sie bilden wegen geschlossener Gastwirtschaften heutzutage auf den Dörfern oft noch den einzigen Treffpunkt für die Bevölkerung. Allerdings sind viele Dorfgemeinschafts- und Mehrgenerationenhäuser im Landkreis Wolfenbüttel auch schon in die Jahre gekommen, sprich sie sind sanierungsbedürftig oder müssen -- so wie in Ohrum – vollständig ersetzt werden, da sich eine Sanierung nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt.

Sanitäranlagen, Brandschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz der Dächer, Fassaden, Fenster und Heizungen sind oft erforderlich, um die Dorfgemeinschaftshäuser in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen, damit sie als Treffpunkte auch weiterhin genutzt werden können und den Gemeinden nicht nur als hoher Kostenfaktor ein Dorn im Auge, sprich im Haushalt, sind.

150.000 Euro stellt der Landkreis Wolfenbüttel jedes Jahr zur Verfügung

Die Baufortschritte am Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Ohrum, das auch vom Kreis aus einem anderen Topf bezuschusst wurde, sind schon zu erkennen.
Die Baufortschritte am Neubau des Dorfgemeinschaftshauses in Ohrum, das auch vom Kreis aus einem anderen Topf bezuschusst wurde, sind schon zu erkennen. © Karl-Ernst Hueske

Der Kreistag hat schon vor einigen Monaten erkannt, dass er die Gemeinden bei der Unterhaltung und Verbesserung der Dorfgemeinschafts- und Mehrgenerationenhäuser unterstützen muss, da die meisten Gemeinden eine Sanierung nicht allein finanziell stemmen können. Deshalb wurde von der Verwaltung eine Förderrichtlinie erarbeitet, die jetzt vom Kreistag in einem Umlaufverfahren beschlossen wurde, so dass sie ab sofort in Kraft treten kann. Im Bestreben der Förderung dörflicher Begegnungsstätten, der Stabilisierung des ländlichen Raumes sowie der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse stellt der Landkreis ab sofort jährlich Haushaltsmittel bis zu einem maximalen Volumen von 150.000 Euro zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen bereit. Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Kommunen bei Unterhaltungsaufwendungen beziehungsweise Umbaumaßnahmen.

Anträge an den Kreis müssen jeweils bis zum 31. August in der Kreisverwaltung eingehen, damit sie im darauffolgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden können. Die Anträge werden dabei in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs berücksichtigt. Der Kreis unterstützt die Gemeinden mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 20.000 Euro je Maßnahme. Sollte der zur Verfügung stehende Fördertopf nicht ausreichen, so werden die beantragten Maßnahmen jeweils ins nächste Haushaltsjahr geschoben.

Zuschüsse von Stiftungen sind gestattet

Es gibt bei den Förderanträgen allerdings eine Einschränkung: Die zu fördernden Objekte dürfen in den vorangegangenen fünf Jahren nicht durch Mittel der „Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Wolfenbüttel“ bezuschusst worden sein. Eine Förderung der beantragten Maßnahme durch die Sportförderrichtlinie schließt eine Förderung durch die neue Richtlinie aus. Allerdings ist eine Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinden durch Förderprogramme oder Zuschüsse Dritter, zum Beispiel von Stiftungen, ausdrücklich gestattet.