Wolfenbüttel. Welche Regeln gelten bei welcher Feier? Wie viele Gäste darf ich einladen? Der Landkreis informiert über die neue Corona-Verordnung.

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen haben sich auch die Regeln und Teilnehmerhöchstgrenzen für private Feiern und öffentliche Veranstaltungen verändert. Laut einer Pressemitteilung des Landkreises Wolfenbüttel sind private Feiern in der eigenen Wohnung oder anderen geschlossenen Räumen jetzt nur noch mit bis zu 25 Personen möglich, wenn die Wohnung groß genug ist, um die Abstandsregelungen einzuhalten.

So darf im eigenen Garten gefeiert werden

Feiern unter freiem Himmel, die in eigenen Gärten oder Höfen stattfinden, sind bei Einhaltung der Abstandsregeln mit bis zu 50 Personen möglich. Bei steigendem Infektionsgeschehen je 100.000 Einwohner werden diese Personenzahlen allerdings wieder verkleinert auf bis zu zehn Personen drinnen oder draußen.

Bereits geplante Feiern für dieses Wochenende seien gegebenenfalls abzusagen oder in der Teilnehmerzahl zu reduzieren.

Wenn die Feierlichkeit in Restaurants oder anderen angemieteten Räumen stattfindet, dürfen nicht mehr als 100 Menschen feiern. Das gilt beispielsweise für Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime und ähnliche. Auch hier müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Wenn mehr als 50 Personen an der Feier teilnehmen, dürfen ab 18 Uhr keine Spirituosen und ab 22 Uhr kein Alkohol und keine alkoholischen Mischgetränke ausgeschenkt werden. Auch hier gilt die Einschränkung der Teilnehmeranzahl, wenn das Infektionsgeschehen ansteigt.

Hier gibt es die niedersächsische Corona-Verordnung

Mit der neuen Landesverordnung müssen alle Veranstaltungen, die teilweise im Stehen ablaufen, durch den Landkreis genehmigt werden. Hier ist ein Hygienekonzept vorzulegen. Abhängig vom Infektionsgeschehen kann die Veranstaltung durch die Landkreisverwaltung auch kurzfristig mit Auflagen belegt oder untersagt werden. Die niedersächsische Corona-Verordnung ist unter www.niedersachsen.de abrufbar.