Wolfenbüttel. Wolfenbütteler, die in ein Risikogebiet reisen, müssen sich nach der Rückkehr isolieren und beim Wolfenbütteler Gesundheitsamt melden.

Urlauber können wieder in viele Länder reisen, was gilt es aber bei der Planung derzeit zu beachten? Das Gesundheitsamt Wolfenbüttel klärt auf.

Der Landkreis empfiehlt, sich zunächst auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu informieren, ob das geplante Reiseziel als Risikogebiet eingestuft wurde. In einem Risikogebiet besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.

Wenn dies der Fall ist, sollten die Wolfenbütteler laut einer Mitteilung des Landkreises auf die Reise verzichten. Reiserückkehrer aus einem Land, das das RKI als Risikogebiet eingestuft hat, sind nämlich verpflichtet, sich im Anschluss an die Reise für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Derzeit sind beispielsweise bestimmte Regionen in Spanien, Luxemburg, Ägypten und die USA als Risikogebiete ausgewiesen (Stand 4. August).

Nach Reise in Risikogebiet beim Gesundheitsamt melden

Wer dennoch in ein Risikogebiet reist, ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach der Rückkehr unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Das bedeutet in der Regel, dass sich die Reiserückkehrer auf direktem Wege nach Hause begeben und dort isolieren müssen und sich beim Wolfenbütteler Gesundheitsamt telefonisch (05331 – 84 503) oder per E-Mail (gesundheitsamt@lk-wf.de) melden müssen. Der Landkreis Wolfenbüttel rät dringend davon ab, persönlich beim Gesundheitsamt zu erscheinen.

Das Gesundheitsamt stellt die Verpflichtung zur Quarantäne fest und informiert über die Dauer und die Regeln. Die Thematik werde nach Angaben des Landkreis zurzeit intensiv von Bund und Ländern diskutiert. Mit Rechtsänderungen ist daher jederzeit zu rechnen. Deswegen sollten sich die Wolfenbütteler regelmäßig über die aktuelle Rechtslage informieren.

Wolfenbüttel- Vier Urlaubsrückkehrer mit Corona infiziert

Nicht alle müssen in Quarantäne

Als Reiserückkehrer mit einem ärztlichen Zeugnis und negativem Testergebnis muss man sich nicht absondern und beim Gesundheitsamt melden. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein. Wer ohne Test aus dem Ausland zurückkehrt, kann einen Test an Flughäfen und an einigen Grenzübergängen in Deutschland vornehmen lassen.

Der Landkreis empfiehlt Reisenden in jedem Fall, in der nächsten Zeit sorgfältig zu beobachten, ob sie oder ihre Mitreisenden typische Symptome (zum Beispiel Husten, erhöhte Temperatur) entwickeln. Sollte dies der Fall sein, sollte man den Hausarzt telefonisch informieren. Außerhalb der Sprechzeiten ist der kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Nummer 116 117 zu erreichen.

Am Montag hatte der Landkreis Wolfenbüttel gemeldet, dass sich vier Wolfenbütteler Urlaubsrückkehrer mit dem Coronavirus infiziert haben.