Wolfenbüttel. Nach und nach werden die Corona-Einschränkungen in dem Wolfenbütteler Krankenhaus aufgehoben. Fast alle Patienten dürfen besucht werden.

Mit Inkrafttreten der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus wird das generelle Besuchsverbot für Heimbewohner und Klinikpatienten aufgehoben. Was dies für die Patienten des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel bedeutet und welche Einschränkungen weiterhin Bestand haben, erörtert das Klinikum nun in einer Pressemitteilung.

Nahezu jeder Patient darf besucht werden

Die Besucherparkplätze des Klinikums seien in den vergangenen Wochen größtenteils verwaist gewesen, doch das werde sich nun ändern – „wenn auch langsam“, schreibt das Klinikum. „Laut Verordnung des Landes sind Patientenbesuche ab sofort wieder möglich, jedoch weiterhin mit Einschränkungen verbunden“, wird Axel Burghardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel, in der Mitteilung zitiert. Bestanden bisher lediglich Ausnahmen für Patienten im Palliativbereich, der Geburtshilfe und Kinder, so dürfe fast jeder Patient nun wieder besucht werden – einzige Ausnahme bilden die Patienten in den Covid-Isolierbereichen. Der Besuch sei jedoch an Bedingungen geknüpft: „Jeder Patient darf maximal einen Besucher zur gleichen Zeit empfangen. Hinzu kommt, dass die Besucher mindestens 18 Jahre alt sein müssen, sprich, keine Kinder oder Jugendliche“, wird Axel Burghardt weiter zitiert.

Diese Regeln gelten beim Betreten des Klinikums Wolfenbüttel

Um die Patienten- und Besucherströme bestmöglich voneinander zu trennen, und mit Blick auf die Einhaltung der bestehenden hohen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen, seien Besuche lediglich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr möglich. Jeder Besucher erhält laut Klinikum im Eingangsbereich einen Mund-Nasen-Schutz, welcher die gesamte Zeit des Aufenthalts getragen werden muss. Hinzu komme, dass die Besucher sich die Hände desinfizieren müssen. Weiter gelten die bisherigen Abstandsregelungen sowie die Hust- und Nies-Etikette und eine erhöhte Händehygiene.

Kontaktdaten müssen hinterlegt werden

Zudem sind die Gäste laut Mitteilung dazu verpflichtet, ihren vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer sowie den Zeitpunkt des Betretens des Klinikums auf einem DIN A4-Blatt festzuhalten und am Eingang vorzulegen. Entsprechende Vordrucke lägen auch im Eingangsbereich des Klinikums aus. „Besucher, die diese Daten bereits mitbringen und nicht erst hier vor Ort die Vordrucke ausfüllen müssen, gewinnen mitunter wertvolle Besuchszeit hinzu“, sagt Burghardt laut Mitteilung. Damit sollen gegebenenfalls mögliche Infektionsketten aufgeklärt werden können.

Besuch hilft bei der Genesung

„Wir freuen uns, dass unsere Patienten nun wieder Besuch empfangen dürfen. Kontakt und Zuneigung sowie zwischenmenschliche Interaktion tragen einen wichtigen Teil zur Genesung bei“, wird Professor Dirk Hausmann, Ärztlicher Direktor des Städtischen Klinikums, in der Mitteilung zitiert. Die Ausweitung der Besuchsmöglichkeiten sei jedoch fragil. Denn sobald Infektionen außerhalb der Isolierbereiche des Klinikums festgestellt werden, könne dies wieder zu einem generellen Besuchsverbot führen. Besucher, die Erkältungssymptome bei sich oder Personen ihres Haushalts feststellen, sollten zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter im Zweifel von einem Besuch des Klinikums absehen, so die Mitteilung.

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Abweichende Regelungen gelten in der Geburtshilfe und bei Palliativpatienten

Lebenspartner von schwangeren Frauen dürfen laut Klinikum auch weiterhin bei der Entbindung dabei sein. Ebenso wie die Besucher von Palliativpatienten seien auch sie nicht an die geltenden Besuchszeiten gebunden. Der Besuch von Palliativpatienten durch Angehörige beziehungsweise nahe stehende Personen werde individuell in Absprache mit der jeweiligen Station geregelt. red

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