Wolfenbüttel. Der Solidarfonds kann ab sofort Anträge entgegennehmen. Unternehmerfamilie Mast, der Landkreis und die Stadt stellen 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Stadt Wolfenbüttel, der Landkreis und die Unternehmerfamilie haben schnelle Hilfe für vom Coronavirus gebeutelter Unternehmen versprochen – jetzt stehen die zwei Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung. Der Solidarfonds Wolfenbüttel kann ab sofort Anträge entgegennehmen.

Wie die Stadt Wolfenbüttel am Montagnachmittag mitteilt, besteht die Förderung aus einem einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden müsste. Vorrangiges Ziel sei es, mit dem Zuschuss die Zahlungsfähigkeit der Antragsberechtigten zu sichern. Die Höhe der Hilfe orientiere sich an der Zahl der Beschäftigten im Unternehmen.

Was wird ausgezahlt?

Bei bis zu drei Vollzeitbeschäftigten können bis zu 10.000 Euro ausgezahlt werden, bei bis zu fünf sind es bis zu 15.000 Euro, bei bis zu zehn bis zu 20.000 Euro und bei über zehn Vollzeitstellen bis zu 30.000 Euro, teilt die Stadt mit. In begründeten Einzelfällen können Fördermittel bis zu 50.000 Euro auch unabhängig von der Beschäftigtenzahl gezahlt werden. Über die Anträge entscheidet eine dreiköpfige Förderkommission.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe, auch Künstler, gestellt werden, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte im Landkreis Wolfenbüttel haben, vornehmlich Gastronomie und Einzelhandel. Ausgenommen sind Unternehmen, die von den Schließungsverfügungen nicht unmittelbar betroffen sind, wie zum Beispiel Apotheken, Bäckereien, Drogerien oder Lebensmittelgeschäfte.

„Beim Solidarfonds Wolfenbüttel stehen die Härtefälle im Fokus, die jetzt akut Hilfe benötigen“, betonen Landrätin Christiana Steinbrügge und Bürgermeister Thomas Pink in der Mitteilung. Ausgenommen sind daher außerdem Filialbetriebe überörtlich agierender Unternehmen, auch Gastronomie- und Einzelhandels-Filialen, nicht jedoch Franchise-Betriebe, die von Selbstständigen betrieben werden. Anträge von sozialen oder caritativen Einrichtungen hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs können ebenfalls gestellt werden.

Was muss ausgefüllt werden?

Dabei verzichte die Stadt und der Landkreis auf mehrblättrige Formular, heißt es. Nötig sei lediglich eine eigene Schilderung der Situation sowie ein ausgefülltes und unterschriebenes Selbsterklärungsblatt. Die Darstellung der eigenen Situation sollte trotzdem so präzise wie möglich geschehen, damit schnell über eine finanzielle Hilfe entschieden werden könne. „Wir erwarten hier ebenso Ehrlichkeit wie auch zuvor unternommene Versuche, selbst für Liquidität zu sorgen“, so Steinbrügge und Pink.

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Wohin schicke ich den Antrag?

Das Selbsterklärungsblatt kann unter www.wolfenbuettel.de/coronahilfe heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Bogen soll dann per Post an Stadt Wolfenbüttel II, Postfach 18 64 in 38299 Wolfenbüttel oder an Stadt Wolfenbüttel II, Stadtmarkt 3 in 38300 Wolfenbüttel geschickt werden.

Am vergangenen Mittwoch haben die Stadt, der Landkreis und die Unternehmerfamilie Mast ihre Hilfe angekündigt.

Auch das BZV-Medienhaus hat eine Plattform geschaffen, auf der Menschen Tipps, Orientierung und Nachbarschaftshilfe finden können – und auf der sich der lokale Einzelhandel mit seinen Corona-Angeboten präsentieren und vernetzen kann. Zu finden ist „Gemeinsam stark“ unter www.wolfenbuetteler-zeitung.de/gemeinsamstark/