Wolfenbüttel. Wenn der Bundesrat das Gesetz zur Masernimpfpflicht verabschiedet, können Wolfenbütteler Kitas Kinder ablehnen, wenn sie nicht geimpft sind.

Erst fühlt es sich an wie eine Grippe. Dann kommt der Hautausschlag, möglicherweise eine Bronchitis und im schlimmsten Fall eine Hirnentzündung. Die Rede ist von Masern – die Krankheit betrifft laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor allem Jugendliche und Erwachsene bis zirka 45 Jahre

Komplikationen können bei kleinen Kindern besonders schwer sein

Kinder unter fünf Jahren, schreibt die BZgA, seien besonders anfällig für die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis – eine Zerstörung der Hirnzellen, die erst Jahre nach einer Masern-Krankheit auftrete und am Ende tödlich sei. Babys können nicht gegen Masern geimpft sein – deshalb sei die sogenannte Herdenimmunität wichtig, damit Säuglinge der Gefahr von Komplikationen erst gar nicht ausgesetzt würden. Das heiße, dass mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein müssen.

Kindertagesstätten können nicht geimpfte Kinder ablehnen

Ab März 2020 soll die Masern-Impfpflicht in Schulen und Kindertagesstätten gelten, wenn das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wird. Wir haben den Landkreis gefragt, wie die Vorgehensweise sein würde.

„Laut dem beschlossenen Bundesgesetz drohen Eltern Bußgelder, die ihre in Gemeinschaftsunterkünften betreuten Kinder nicht impfen lassen“, teilt Andree Wilhelm, Pressesprecher des Landkreises, unserer Zeitung mit. In Kindertagesstätten könnten Kinder abgewiesen werden, schreibt er.

Bußgelder wegen der Schulpflicht

In Schulen sei das nicht so einfach – immerhin bestehe die Schulpflicht. „Allerdings kann die Schule dann auf eventuell entstehende Bußgelder verweisen“, erläutert Andree Wilhelm.

Bußgelder drohen – auch für Kita-Mitarbeiter

Laut Gesetzbeschluss des Bundestages können Bußgelder in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden – auch gegen Personal von Kindertagesstätten, wenn ungeimpfte Kinder aufgenommen würden und gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften. Auch nicht geimpfte Asylbewerber müssten ab März ein Bußgeld zahlen, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium.

Nahezu jeder Arzt darf bald gegen Krankheiten impfen

In Zukunft dürfen alle Ärzte, außer Zahnärzte, jegliche Schutzimpfungen vornehmen, teilt das Bundesgesundheitsministerium weiter mit. So soll das Impfen attraktiver gemacht werden.

Der Nachweis muss bis Juli 2021 erbracht werden

Der Impfpass dient als Nachweis. Wenn ein Kind oder Erwachsener bereits an Masern erkrankt gewesen ist, gilt auch ein ärztliches Attest. Wer vor Gesetzeseinführung schon in Kindertagesstätten betreut wird oder arbeitet, der muss bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass er gegen Masern geimpft ist. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine erste Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten. Die zweite Impfung, die den Schutz erst wirksam macht, wird vier Wochen später verabreicht.

Gesetz kann noch verändert werden

Noch muss das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet werden, denn es betrifft die Angelegenheiten der 16 Bundesländer. Der Landkreis teilt mit, dass deshalb auch noch Änderungen an den Gesetzen möglich sind.