Wolfenbüttel. In einer Resolution an den Bund fordert der Rat der Stadt Wolfenbüttel eine Neuregelung der Grundsteuer.

. Einige Tage zu spät, aber dennoch immer noch relevant ist die Resolution der Stadt zur geplanten Reform der Grundsteuer, zu der jeder Hausbesitzer herangezogen wird. Die Stadt Wolfenbüttel finanziert damit einen Teil ihrer Ausgaben. Das jährliche Grundsteueraufkommen in Wolfenbüttel beträgt laut Finanzausschussvorsitzenden Winfried Pink (CDU) 10,5 Millionen Euro. Das sind etwa neun Prozent der Gesamteinnahmen der Stadt.

Die Kritik der Stadt an der Bundes- und Landespolitik lässt sich wie folgt gut zusammenfassen: „Nach mehr als zwei Jahrzehnten ergebnisloser Diskussionen über die Zukunft der Grundsteuer und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es für Bund und Länder an der Zeit zu handeln.“ So lautet der letzte Satz der Resolution zur Grundsteuer, die der Rat der Stadt auf seiner jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme verabschiedet hat.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer gegen die Verfassung verstößt, da die Regelungen mit dem allgemeinen Gleichheitsssatz unvereinbar sind. Das Gericht forderte eine Neuregelung bis Ende 2019. Sollte die Neuregelung bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingeführt worden sein, so würden die alten Regelungen noch weitere fünf Jahre gelten. Bis zum vergangenen Freitag, als sich die Spitzen der Großen Koalition in Berlin trafen, hatte es keine Bewegung in der Frage der Neuregelung gegeben. Nun liegen jedoch mehrere Vorschläge vor, die dazu führen könnten, dass doch noch bis zum Jahresende eine gesetzliche Neuregelung zustande kommen kann.

Trotz dieser Aussichten verabschiedete der Rat die Resolution mit der Forderung an Bundesregierung und Bundestag, „unverzüglich eine Reform der Grundsteuer zu beschließen“. Ohne Neuregelung stünde nämlich die Finanzierungsbasis der niedersächsischen Kommunen auf dem Spiel, da Einnahmen wegfallen könnten.

Befürchtungen von Bürgern, dass mit einer Neuregelung der Grundsteuer in Wolfenbüttel automatisch eine Erhöhung der Grundsteuer verbunden sein könnte, widersprach sowohl der Finanzausschussvorsitzende Winfried Pink als auch Rainer Strobach von den Grünen: „Es sind keine großen Gebührenänderungen zu erwarten.“ Zumindest bis zum Ende der derzeitigen Ratsperiode 2021 verspricht der Rat zudem in der Resolution wörtlich: „Der Rat der Stadt Wolfenbüttel sichert den Bürgerinnen und Bürgern zu, dass die Umstellung auf ein neues Grundsteuersystem nicht genutzt wird, um sie in ihrer Gesamtheit mit deutlich höheren Abgaben zu belasten. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel beabsichtigt daher, den Grundsteuerhebesatz bis einschließlich 2024 nur inflationsorientiert anzupassen und zur Umstellung 2025 gegebenenfalls nur so weit zu verändern, dass die Grundsteuereinnahmen für unsere Stadt insgesamt nicht steigen.“

Der Rat weist aber auch darauf hin, dass es in jedem Einzelfall, egal ob Hauseigentümer oder Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt werden darf, zu Steuererhöhungen oder zu geringeren Steuerzahlungen kommen wird. Wie die Veränderungen genau aussehen werden, das hängt davon ab, ob künftig vom Bund ein wertabhängiges oder ein wertunabhängiges Modell für die Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegt wird. Beim wertabhängigen Modell werden in die Berechnung der Grundsteuer die Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Wohnfläche, das Baujahr und der Bodenrichtwert als Grundlagen verwendet. Beim wertunabhängigen Modell werden nur die Fläche des Grundstücks sowie die Bruttogrundfläche des darauf stehenden Gebäudes als Richtwerte für die Berechnung genommen.