Wolfsburg. Das Landgericht Braunschweig verkündete heute Vormittag das Urteil im Immobilienbetrugs-Prozess: zwei Schuldsprüche und ein Freispruch.

. An 14 Tagen wurde verhandelt, noch eine weitere dreiviertel Stunde dauerte heute Vormittag die Urteilsverkündung des Landgerichts Braunschweig im Immobilienbetrugs-Prozess. Die 16. große Strafkammer ist davon überzeugt, dass der Hauptangeklagte, ein Geschäftsmann aus Salzgitter (38) sowie ein Wolfsburger Makler (52) gemeinsame Sache gemacht haben bei einer großangelegten Betrugsmasche. Dafür wurden sie zu Haftstrafen verurteilt. Auf ganzer Linie freigesprochen wurde hingegen ein mitangeklagter Notar aus Wolfenbüttel (61).

Der Hauptangeklagte, so der Vorsitzende Richter Bohle Behrendt, war „Chef des Ganzen“. Er erwarb über seine Firmen günstige Grundstücke insbesondere aus Zwangsversteigerungen. Meist nur wenige Wochen später wurden die Immobilien an Käufer mit kräftigem Preisaufschlag weiterveräußert. Dies war für sich genommen nicht strafwürdig, sondern ein „legales Geschäft“, so Behrendt. Allerdings waren die Käufer nicht oder kaum kreditwürdig, einige wurden mit „Kickback-Zahlungen“ zum Immobilienkauf gelockt. Zur Finanzierung wurden für sie Darlehensverträge – meist mit der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg – vermittelt. Auf Anweisung des Hauptangeklagten erstellte ein Komplize, der sich einem separaten Verfahren stellen muss, gefälschte Gehaltsabrechnungen oder Sparbuchunterlagen. Diese Belege reichte der Wolfsburger Makler bei den Banken ein – und an dieser Stelle werden die Taten der Angeklagten strafrechtlich relevant.