Wolfenbüttel. Geschäfte dürfen grundsätzlich an vier Sonntagen im Jahr öffnen. In Ortsteilen können zwei weitere Sonntage hinzukommen.

Das Kabinett in Hannover hat einen neuen Gesetzesentwurf für verkaufsoffene Sonntage auf den Weg gebracht. Grundsätzlich dürfen Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr öffnen. Es kann aber darüber hinaus genehmigt werden, in Stadtteilen, Bezirken und Ortsbereichen die Geschäfte an insgesamt zwei weiteren Sonntagen zu öffnen. Der Landtag muss noch entscheiden.

In Wolfenbüttel steht die Regelung für die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 schon fest. Darauf hätten sich die Einzelhändler verständigt, sagte Björn Reckewell, Abteilungsleiter Tourismus und Einzelhandelsentwicklung der Stadt Wolfenbüttel.