Wolfenbüttel. . Ein schlichter Sarg, kein Grabschmuck, keine Trauerfeier: So sieht eine Bestattung aus, wenn Kommunen die Kosten dafür übernehmen müssen.

Das ist so, weil es keine Hinterbliebenen gibt, die dazu verpflichtet wären, oder diese nicht ermittelt werden konnten. Im vergangenen Jahr waren es in der Stadt Wolfenbüttel 29 Tote, auf die dies zutraf, erklärt Anne Reinhardt.

In 13 Fällen fand die zuständige Sachbearbeiterin für Ordnungs- und Rechtsangelegenheiten der Stadtverwaltung doch noch nach aufwändigen Nachforschungen in Melde-, Geburten-, Ehe- und Sterberegistern eine bestattungspflichtige Person. Dazu gehören in der Rangfolge Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister. „Lebensgefährten beispielsweise sind nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen“, erklärt die 23-Jährige.