Hannover/Wolfenbüttel. Der AfD-Politiker Manfred Wolfrum hatte Kreiser wegen übler Nachrede und Rufschädigung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt.

Der niedersächsische Landtag hat am Mittwoch einstimmig die Immunität der SPD-Abgeordneten Dunja Kreiser (46) aus Evessen aufgehoben. Damit machte er den Weg für Ermittlungen gegen die Politikerin frei. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will untersuchen, ob Kreiser üble Nachrede und Rufschädigung begangen hat.

Das behauptet der AfD-Ratsherr Manfred Wolfrum aus Wolfenbüttel. Kreiser hatte sich am Abend der Bundestagswahl, am 24. September 2017, in einem Interview mit dem Nachrichtenportal „Regional heute“ kritisch zu dem damaligen AfD-Bundestagskandidaten Wolfrum geäußert.

In dem Video hatte Kreiser wortwörtlich gesagt: „Wir versuchen eigentlich das erste Mal, die AfD auszukicken. Ich finde es eigentlich auch erschreckend, wenn jemand wie Herr Wolfrum so viele Punkte bekommen hat, den ich gestern Abend noch zum Schützenfest gesehen habe und der wahrhaftig gesagt hat, Dunja Kreiser begrüßt mich nicht mehr per Handschlag, sondern lieber beschnittene Muslime.“

Der verrentete Radiologe und Nuklearmediziner Wolfrum, der es nicht in den Bundestag geschafft hat, bestreitet diese Aussage gegenüber unserer Zeitung. „Ich habe das nicht gesagt. Ich weiß nicht, warum sie das behauptet.“ Er wolle es auch zu keiner anderen Person gesagt haben. Es habe laut Wolfrum zwischen den beiden Politikern keinen Streit gegeben.

Wolfrum soll die Aussage auf einem Schützenfest in Schulenrode gemacht haben. „Ich habe gesehen, dass sie da ist, aber ich habe nicht mit ihr gesprochen“, sagt der 72-Jährige, der auch im Wolfenbütteler Kreistag sitzt. Und weiter: „Ich habe sie nicht ignoriert. Ich habe nur zur Kenntnis genommen, dass sie da war.“ Nachdem er das Interview im Internet gesehen hatte, habe er die Landtagsabgeordnete angezeigt.

Er sei dann informiert worden, dass Ermittlungen gegen Kreiser aufgenommen worden seien. Von der Aufhebung der Immunität der SPD-Landtagsabgeordneten wolle er erst von unserer Redaktion erfahren haben. Wolfrum gab sich über diesen Sachverhalt überrascht. „Ich begrüße, dass die Immunität jetzt aufgehoben wurde, damit der Sachverhalt jetzt geklärt werden kann.“

Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte Kreiser am Mittwoch, sie selbst habe darum gebeten, ihre Immunität im Landtag aufzuheben, damit die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln könne. Auf die Frage, ob sie zu ihrer Aussage vom Wahlabend stehe, antwortete Kreiser am Telefon: „Ich habe das so gesagt, wie ich das gehört habe.“

Die Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte am 5. April 2018 beantragt, dass der Landtag die Immunität der Abgeordneten Kreiser für die laufenden Ermittlungen aufheben soll.

Staatsanwältin Julia Meyer bestätigte am Mittwoch auf Nachfrage unserer Zeitung, dass Wolfrum gegen Kreiser Anzeige erstattet habe. Die Ermittlungen laufen derzeit noch. „Wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, kommt es zum Prozess“, sagte die Staatsanwältin. Allerdings sei das zum derzeitigen Zeitpunkt noch spekulativ.

Doch wie oft kommt es eigentlich vor, dass die Immunität eines Landtagsabgeordneten aufgehoben wird? Die Antwort gibt unser vieljähriger Hannover-Korrespondent Michael Ahlers: „Dass die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wird, kommt immer wieder vor. Das erfolgt im Landtag ohne jede Debatte und ist ein rein formeller Akt.“ Das dauere nur wenige Minuten. Mehrmals im Jahr komme das vor. Beispielsweise wegen angeblicher Trunkenheitsfahrten oder wegen vermeintlicher Umweltdelikte von Abgeordneten. „Die Immunität wird nur für die laufende Ermittlung aufgehoben. Das heißt für einen bestimmten Zweck und temporär“, so Ahlers.