Wolfenbüttel. Wie weit ein Atommüll-Zwischenlager vom nächsten Wohnhaus entfernt sein muss, ist nicht eigens vorgeschrieben. Es gibt nur Grenzwerte für Strahlung.
Für Zwischenlager gilt das Baurecht
Zwischenlager – Abstand zu Wohnhäusern nicht geregelt
Von Kai-Uwe Ruf