Köln (ots) - Auf dem 61. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar ging es um eine mögliche juristische Gleichstellung von E-Rollern mit Fahrrädern und Pedelecs. Ein Thema mit besonderer Brisanz, weil damit eine Anhebung der Alkoholgrenzwerte für E-Roller-Nutzer einhergegangen wäre. Der Automobil-Club Verkehr hatte sich im Vorfeld klar ablehnend positioniert: Die Diskussion über die Anhebung von Promillegrenzen wirkte völlig aus der Zeit gefallen. Erfreulicherweise hat der VGT diese Sichtweise heute in seiner Empfehlung bestätigt. Demnach sollen die geltenden Alkohol-Grenzwerte für die Fahrt mit dem E-Roller beibehalten werden. Bis 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille um eine Straftat. Die Teilnahme am Straßenverkehr sei mit dem Konsum von berauschenden Mitteln nicht vereinbar, ganz gleich, mit welcher Art Fahrzeug man unterwegs ist, urteilten die Experten.

Darüber hinaus empfiehlt der VGT eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Verleihunternehmen und Polizeibehörden zur Unfallprävention. Hierbei sollen auch weitere Partner der Verkehrssicherheitsarbeit, wie zum Beispiel Automobilclubs, einbezogen werden. Der ACV erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung in Richtung der Verleiher von E-Rollern, deutliche Hinweise auf das hohe Unfallrisiko bei Fahrten unter Alkoholeinfluss zu formulieren - speziell an Wochenenden und in den späten Abendstunden. Wünschenswert wäre zudem, dass Sharing-Anbieter von E-Rollern ihre Bemühungen verstärken, die Fahrtauglichkeit ihrer Kunden zu überprüfen, etwa in Form von Reaktionstests mit Hilfe einer App.

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