Karlsruhe (ots) - Nutzung von US-Anbietern ist kein Kavaliersdelikt

In Deutschland ist es salonfähig, Systeme aus sogenannten Drittstaaten (wie z.B. Zoom, Microsoft Teams oder Cisco Webex) zu nutzen, obwohl der EuGH bereits vor über zwei Jahren entschieden hat, dass ein Einsatz von US-Systemen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nicht gesetzeskonform möglich ist.

Das Unternehmen alfaview stellt in seinem Brief an das Justizministerium sowie die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Frage, wie es sein kann, dass in Deutschland völlig selbstverständlich Systeme US-amerikanischer Hersteller von privaten Unternehmen, aber vor allem auch von Landesregierungen, Ministerien und anderen öffentlichen Einrichtungen, genutzt werden können, obwohl bei der Nutzung sensible Daten in Staaten transferiert werden, die eine andere Rechtsauffassung vertreten als Deutschland und die Europäische Union? Welche Verbindlichkeit haben Gesetze oder Verordnungen, wenn ganz bewusst entschieden wird, entgegen der Rechtslage, US-Systeme in Deutschland zu nutzen?

Mit dem CLOUD Act haben sich US-Behörden über die amerikanischen Mutterkonzerne umfangreiche Zugriffsrechte auf Daten von EU-Bürger:innen eingeräumt, selbst wenn die Daten auf Servern innerhalb der EU gespeichert werden.

alfaview appelliert in seinem Schreiben, die Umsetzung gesetzlicher Standards wie der DSGVO konsequent einzufordern und die Nutzung von Systemen aus Drittstaaten ohne vergleichbares Datenschutzniveau nicht als Kavaliersdelikt abzutun.

In manchen Bundesländern haben sich bereits erste Datenschutzbeauftragte offiziell positioniert und die Nutzung von Microsoft Teams an Schulen verboten. Anstatt aber nach einer leistungsfähigen Cloud-Plattform aus der Europäischen Union oder Deutschland zu suchen, hat jedes Bundesland in Eigenregie angefangen, dezentrale, individuelle, instabile und teure Systeme wie BigBlueButton aufzusetzen.

Niko Fostiropoulos schreibt in seinem Brief: "IT- und Beratungshäuser verdienen daran, OSS-Produkte aufzusetzen, zu verkaufen und zu betreiben. So liegt es häufig nicht im Interesse der IT-Systemhäuser, dahingehend zu beraten, dass es leistungsfähige und hochverfügbare Videokonferenzsysteme wie alfaview gibt, die nur einen Bruchteil der aufgebauten BigBlueButton-Instanzen kosten. Steuermittel sollten besser dafür genutzt werden, Schülerinnen und Schülern Endgeräte und besseres Internet zur Verfügung zu stellen."

Wer solche Berater habe dürfe sich nicht wundern, dass die Digitalisierung Deutschlands Jahre zurück liege. Nicht die DSGVO bremse die Digitalisierung, sondern die Fixierung auf das Silicon Valley, so der Gründer und Geschäftsführer von alfaview Video Conferencing Systems.

alfaview ist das weltweit leistungsstärkste DSGVO-konforme Videokonferenzsystem für den professionellen Einsatz - made and hosted in Germany. Dennoch nutzen viele Unternehmen, Kanzleien und auch öffentliche Institutionen nach wie vor Produkte US-amerikanischer Hersteller und verstoßen damit in aller Regel gegen Datenschutzgesetze - und das, obwohl es leistungsfähige, professionelle SaaS-Anbieter wie alfaview in Deutschland gibt.

Gesetzliche Standards müssen von den Behörden konsequent eingefordert und umgesetzt werden. Um den Technologiestandort Deutschland zu schützen, ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen aus Deutschland in Europa bleiben!

Mit dem Videokonferenzsystem alfaview gibt es eine professionelle und leistungsfähige Alternative zu US-Produkten aus Deutschland. Systeme, die nicht dem rechtlichen Standard der Europäischen Union entsprechen, dürfen damit auch von Justiz und Datenschutzbehörden nicht mehr geduldet werden.

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