Berlin. Viele Deutsche arbeiten im Ausland, zahlen aber hierzulande Steuern. Was bei der Steuererklärung gilt – und warum Beratung wichtig ist.

Das Meer schwappt sanft an den Sandstrand, die Palmen spenden Schatten vor der Mittagshitze – vor einer solchen Traumkulisse fällt das Arbeiten gleich viel leichter. Viele Deutsche arbeiten regelmäßig aus dem Ausland. Und müssen doch in Deutschland Steuern bezahlen. Oder doch nicht?

Zunächst ist entscheidend, ob man in Deutschland oder im Ausland als steuerlich ansässig gilt. Laut dem deutschen Einkommensteuergesetz ist man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ein Wohnsitz ist an dem Ort, an dem eine Wohnung innegehalten wird, die darauf schließen lässt, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Vorsicht: Wenn man zum Beispiel eine Einliegerwohnung bei den Eltern hat, kann das auch zum steuerlichen Wohnsitz führen – selbst wenn man weniger als ein halbes Jahr vor Ort ist. Dann muss man in Deutschland seine Steuern zahlen. Auch wenn man keinen festen Wohnsitz hat, sich aber trotzdem länger als sechs Monate in Deutschland aufhält, ist man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig; kurzfristige Unterbrechungen ändern daran nichts. Trotzdem muss man hier Steuern zahlen.

Steuern: Wichtig ist, was im jeweiligen Land gilt

Hat man seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt jedoch im Ausland, muss man schauen, ob Deutschland mit dem Land ein sogenanntes Länder-Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Arbeitet man aus einem Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann dies die Steuersituation erheblich beeinflussen. In der Regel wird das Besteuerungsrecht dem Land zugewiesen, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Es ist jedoch wichtig, sich individuell zu informieren, da die Abkommen variieren können.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse. © Steuerversum | Steuerversum

Lesen Sie auch: So bezieht man Kindergeld während des Auslandsaufenthaltes

Deshalb gilt: Die Steuersituation für im Ausland arbeitende Deutsche hängt stark vom Land und den individuellen Umständen ab. Eine genaue Prüfung der persönlichen Situation und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerberater im jeweiligen Land sind unerlässlich, um die Steuerlast legal zu minimieren und Überraschungen zu vermeiden.

*Der Artikel enthält sogenannte Affiliate-Links. Die verlinkten Angebote stammen nicht vom Verlag. Wenn Sie auf einen Affiliate-Link klicken und über diesen Link einkaufen, erhält die Funke Digital GmbH eine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für Sie als Nutzerinnen und Nutzer verändert sich der Preis nicht, es entstehen Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, Ihnen hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenfrei anbieten zu können.