Braunschweig. Ex-Betriebsratschef Osterloh erhielt bis zu 750.000 Euro im Jahr. Einer Urteilsbegründung des Landgerichts Braunschweig zufolge, ist das deutlich zu viel.

Nach dem Untreue-Freispruch für vier VW-Personalmanager im September 2021 hat das Landgericht Braunschweig jetzt klargestellt, dass auch leitende Betriebsräte in der Regel keine hohen Gehälter auf dem Niveau von Führungskräften beziehen dürfen. Die zuständige Kammer vertritt die Auffassung, die Einstufung von Betriebsräten müsse sich dagegen an dem Lohn orientieren, den sie zum Zeitpunkt der Entsendung in die Belegschaftsvertretung für ihre bisherige Tätigkeit bekamen.