Braunschweig. Das Oberlandesgericht sieht nun Ad-hoc-Zuständigkeit allein auf Vorstandsebene.
Kurskorrektur im VW-Anlegerprozess
Von Andreas Schweiger
Braunschweig. Das Oberlandesgericht sieht nun Ad-hoc-Zuständigkeit allein auf Vorstandsebene.
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