Braunschweig. VW hatte außergerichtliche Beratungen mit dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen bislang offiziell als „kaum vorstellbar“ abgelehnt.

Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer sollen VW und Verbraucherschützer bis zum Jahreswechsel erklären, ob sie in Vergleichsgespräche einsteigen wollen. Eine entsprechende Frist des Oberlandesgerichts Braunschweig läuft am kommenden Dienstag (31.12.) aus. Bisher gibt es keinen Termin für Verhandlungen beider Seiten, die Richter Michael Neef angeregt hatte. Möglicherweise zieht sich dies auch ins neue Jahr.

Volkswagen verweist auf mangelnde Vergleichbarkeit der vielen Einzelfälle

Volkswagen hatte außergerichtliche Beratungen mit dem klagenden Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bislang offiziell als „kaum vorstellbar“ abgelehnt – mit Verweis auf eine mangelnde Vergleichbarkeit der vielen Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister.

Die genaue Zahl der beim Bundesamt für Justiz registrierten Kläger stand zuletzt nicht fest. Es könnte Doppeleinträge geben – ebenso wie Anmeldungen, hinter denen mehrere Dieselfahrer stehen. Eventuell werde „das bereinigte Klageregister erst nach dem Jahreswechsel zur Verfügung stehen“, meinte der Teamleiter Musterfeststellungsklagen beim vzbv, Ronny Jahn. Nach Informationen von Volkswagen meldeten sich gut 70.000 Kläger wieder von dem Musterverfahren ab.

VW prüft, ob Verhandlungen „praktikabel“ sind

Der vzbv vertritt in dem Braunschweiger Prozess rund 444.000 Verbraucher, die Schadenersatz-Ansprüche gegen VW wegen des Wertverlusts ihrer Autos im Abgasskandal durchsetzen wollen. Der Verband bekräftigte seine Bereitschaft zu verhandeln. VW betonte, sobald Klarheit darüber herrsche, wer Ansprüche erhebe, werde man prüfen, ob solche Gespräche möglicherweise doch praktikabel seien. dpa