Wolfsburg. Ein Spielzeugauto-Hersteller wehrt sich erfolgreich gegen Lizenzgebühren an Porsche. Ein anderer Modellauto-Produzent verliert dagegen gegen VW.

Zwei Varianten des Porsche 911 kann nun in der EU theoretisch jedermann nachbauen. Tatsächlich machen will das Autec-Chef Kurt Hesse – wenn auch in klein. Weil er keine Lizenzgebühren an Porsche zahlen will, hatte der Chef des Nürnberger Spielzeugauto-Herstellers Autec beantragt, die Geschmacksmuster der Baureihen 991 und 997 für nichtig zu erklären. Nachdem ihm bereits das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Recht gegeben hatte, bestätigte am Donnerstag das Gericht der Europäischen Union (EuG) dessen Einschätzung. Porsche will nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Mit Geschmacksmustern können Unternehmen das Design ihrer Produkte schützen lassen. Bei den beiden 911er-Varianten kam das Gericht allerdings zu dem Urteil, dass den Geschmacksmustern die Eigenart fehle. Autec hatte jeweils auf ältere Muster für Vorgängermodelle verwiesen, die sich nicht spürbar unterschieden. Das hatte auch das EUIPO so gesehen und die Geschmacksmuster für nichtig erklärt. Porsches Klagen gegen diese Entscheidung wies das EuG nun ab.