Braunschweig. Der Funkrufnetzbetreiber „e*message“ aus Berlin hatte am Braunschweiger Landgericht auf Unterlassung geklagt.

Eine gütliche Einigung ist es nun doch nicht geworden. Im Rechtsstreit des Berliner Unternehmens „e*message“ gegen den I-Phone-Hersteller Apple vor dem Braunschweiger Landgericht hat die Zivilkammer gestern ein Urteil verkündet: Sie weist die Klage des Berliner Funkrufnetzbetreiber ab, der vorrangig auf Unterlassung geklagt hatte. Das 2000 gegründete Unternehmen sah seine Rechte am Unternehmensnamen verletzt, weil Apple 2011 seine Nachrichten-App „i-Message“ auf den Markt brachte – und seitdem Verwechslungsgefahr bestünde.

Das Gericht sieht das anders: Der Name „e*message“ sei als Unternehmenskennzeichnung nicht schutzfähig: Das „E“ stehe gemeinhin für „elektronisch“ – wie etwas bei dem Wort „E-Book“. Das Wort „Message“ sei bekannt mit der Bedeutung „Nachricht“. Der Unternehmensname sei damit nicht ausreichend unterscheidungskräftig. Das Gericht stützt seine Begründung ferner damit, dass auch „E-Book“ oder „E-Lotto“ nicht als Markennamen eingetragen worden seien.