Hannover. Haben die Porsche SE und VW Anleger im Übernahmekampf getäuscht? Das ist die Frage, auf die das Musterverfahren des OLG Celle Antworten liefern soll.

Im milliardenschweren Rechtsstreit um die Folgen der angestrebten VW-Übernahme durch die Porsche-Holding Porsche SE haben die Kläger erneut einen Dämpfer kassiert. Es gebe nach vorläufiger Auffassung keine Anhaltspunkte dafür, dass die Holding - wie von den klagenden Aktionären dargestellt - im Jahr 2008 bei gleichbleibenden Kursen insolvenzgefährdet gewesen wäre. Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Dienstag in der mündlichen Verhandlung des Musterverfahrens (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover.

Hintergrund des Verfahrens ist der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW-Konzern zu übernehmen. Das war 2008 - und gelang nur zum Teil. Am Ende hielt die Porsche-Holdinggesellschaft mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen werden, die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger in der Folge viel Geld. Sie seien falsch informiert worden, argumentierten sie.