Hannover. Im Verfahren um die Folgen der VW-Übernahme durch die Porsche SE hat das Gericht einen Befangenheitsantrag gegen die Richter abgelehnt.

Im Verfahren um die Folgen der angestrebten Übernahme von VW durch die Porsche-Holding Porsche SE hat das Gericht einen erneuten Antrag gegen die Senatszusammensetzung abgelehnt. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass zwei der drei Richter befangen sind“, hatte Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp die erneute Ablehnung am Dienstag in Hannover begründet. Diese Auffassung wies der Vorsitzende Richter Matthias Wiese als unbegründet zurück.

Mit dem Antrag verzögerte sich die inhaltliche Auseinandersetzung in dem Verfahren weiter. Seit dem Beginn der Verhandlung vor über einem Jahr hatte sich die Behandlung bereits mehrfach verzögert – auch wegen mehrerer Befangenheitsanträge der klagenden Aktionäre gegen die Richter.

Es geht um die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche SE (PSE) und Volkswagen vor etwa zehn Jahren. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, verschuldete sich dafür aber in Milliardenhöhe. Es gab Kursturbulenzen, Anleger verloren viel Geld. Später schluckte VW seinerseits das operative Geschäft von Porsche. Das Musterverfahren des Oberlandesgerichts (OLG) Celle findet wegen eines größeren Platzbedarfs in Hannover statt.