Wolfsburg. Bei der Musterfeststellungsklage sollen sich die Kunden laut VW keine Hoffnung auf einen Vergleich machen.

VW-Kunden, die vom Abgas-Betrug betroffen sind und sich der Musterfeststellungsklage anschließen, können nicht auf einen außergerichtlichen Vergleich hoffen. Darauf pochen zumindest der VW-Konzern und seine Anwälte. Die Begründung: Die Fälle seien zu unterschiedlich für einen Gesamtvergleich. Denn die Höhe etwaiger Schadenersatzzahlungen würde von individuellen Umständen abhängen, etwa von der Zahl der bisher gefahrenen Kilometer.

Am Donnerstag soll es so weit sein: Der Verbraucherzentrale-Bundesverband will gemeinsam mit dem ADAC am Oberlandesgericht Braunschweig eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer einreichen. Am selben Tag tritt das Gesetz in Kraft, das diese neue Musterklage für Verbraucher ermöglicht. „Qualifizierte Einrichtungen“ wie Verbraucherverbände können dann stellvertretend für betroffene Kunden klagen.