Braunschweig. Die Richter schließen am zweiten Tag des Abgas-Musterverfahrens in Braunschweig nicht aus, dass der VW-Konzern Anleger zu spät informiert hat.

Zweiter Tag des milliardenschweren Musterverfahrens gegen den Volkswagen-Konzern in der Stadthalle Braunschweig: Die Richter schließen nicht aus, dass Volkswagen den Kapitalmarkt im Abgas-Skandal zu spät informiert haben könnte. Im Fall des VW-Geständnisses gegenüber den US-Behörden, Dieselmotoren manipuliert zu haben, könne die Voraussetzung der Kursrelevanz erfüllt sein, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Christian Jäde, am Dienstag.

Das Eingeständnis fiel auf den 19. August 2015, VW informierte seine Anleger damals aber erst etwa einen Monat später am 22. September 2015 per Ad-hoc-Nachricht. Es geht um eine vorläufige Einschätzung des Gerichts. „Als unzulässig würden wir das Feststellungsziel jedenfalls nicht ansehen», sagte Jäde.

Nach dem Bekanntwerden der Abgas-Affäre hatten die Vorzugsaktien des Unternehmens zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Werts verloren, die Anleger erlitten teils massive Verluste. Insgesamt machen Kläger Forderungen von fast 9 Milliarden Euro geltend. Im Musterverfahren selbst liegt der Streitwert bisher bei knapp 4 Milliarden Euro. dpa