Braunschweig. Die Richterin tendiert dazu, dass die Widerrufsbelehrung für den Kunden fehlerhaft sei. Der Fahrer müsste aber eine Nutzungsentschädigung zahlen.
VW-Bank muss womöglich Kredit-Raten zurückzahlen
Von Christina Lohner
Braunschweig. Die Richterin tendiert dazu, dass die Widerrufsbelehrung für den Kunden fehlerhaft sei. Der Fahrer müsste aber eine Nutzungsentschädigung zahlen.
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