Berlin. Ab 2024 soll die Förderung für eine Heizung neu geregelt werden. Wie viel Zuschuss ist maximal möglich? Was nun beschlossen wurde.

Über das von Wirtschaftsminister Robert Habeck auf den Weg gebrachte Heizungsgesetz wurde 2023 viel gestritten und debattiert. Anfang September hat das Gesetz trotz aller Kontroversen die erste Etappe geschafft: Der Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit den Stimmen aus der Ampel-Koalition gebilligt. Sofern auch der Bundesrat zustimmt, könnte das Heizungsgesetz schon Anfang 2024 in Kraft treten. Damit würden auch neue Auflagen für die Förderung einhergehen.

Heizung ab 2024: Neues Förderkonzept – über 20.000 Euro Zuschuss sind möglich

Bisher gelten in Deutschland noch die alten Förderungen mit teils unterschiedlichen Zuschüssen und Auflagen – abhängig von der Heizungsart. Im neuen Förderkonzept ab 2024 sollen die Zuschüsse vereinheitlicht werden. Alternativen zur fossilen Gas- oder Ölheizung wie die Pelletheizung oder die H2-/Biogas-Gasheizung würden somit der Wärmepumpe gleichgestellt. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent der Kosten wird im neuen Heizungsgesetz noch mit zwei separaten Klimaboni gearbeitet:

  • ein Tempo-Bonus von 20 Prozent für einen Heizungstausch vor 2028
  • ein Spezial-Bonus für einkommensschwache Haushalte von 30 Prozent

In der Summe sind somit maximal 70 Prozent Förderung möglich. Es können allerdings nur bis zu einer Summe von maximal 30.000 Euro Förderungen für eine neue Heizung beantragt werden. Bei einer Förderung von 70 Prozent sind das somit maximal 21.000 Euro Zuschuss.

Doch wer bekommt wie viel und was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Fest steht: Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für einen Teil der Kosten selbst aufkommen – diese sind jedoch auf die Mieterinnen und Mieter umlegbar. Daher lohnt sich das Informieren für beide Seiten.

Das geplante Förderkonzept ab 2024 im Überblick:

ElementDefinition
Allgemein
EinführungNovelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geplant für Anfang 2024
Maximaler FörderbetragBis zu 30.000 Euro pro Heizung – 70 Prozent Förderung möglich
Maximaler Zuschuss21.000 Euro
Grundförderung
Prozentualer Zuschuss30 Prozent der Kosten
Maximaler Zuschuss bei 30.000 Euro Gesamtkosten9.000 Euro
Klimabonus I (Tempo-Bonus)
Prozentualer Zuschuss20 Prozent der Kosten
BedingungHeizungstausch vor 2028
Maximaler Zuschuss bei 30.000 € Gesamtkosten6.000 Euro
Gesamter Zuschuss inklusive Grundförderung15.000 Euro
Klimabonus II
Prozentualer Zuschuss30 Prozent der Kosten
BedingungEinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr
Maximaler Zuschuss bei 30.000 Euro Gesamtkosten9.000 Euro
Mehrfamilienhäuser
Erste WohnungMaximal 30.000 Euro
Jede weitere WohneinheitMaximal 10.000  Euro
Ab der siebten WohnungMaximal 3.000 Euro
Umlage auf Mieter
Mit staatlichen ZuschüssenMaximal 10 Prozent der Kosten
Ohne staatlichen ZuschussMaximal 8 Prozent der Kosten
Maximale Mietsteigerung50 Cent pro Quadratmeter (bei weiteren Sanierungen bis zu 3 Euro je Quadratmeter

Förderung für neue Heizung: Tempo-Bonus – so bekommen Sie bis zu 6000 Euro extra

Die Grundförderung von 30 Prozent ist fest – das Einkommen oder das Jahr einer Sanierung spielen hier keine Rolle. Bei einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro beträgt diese 9.000 Euro. Noch einmal 20 Prozent zusätzlich verspricht der Tempo-Bonus. Bei Kosten von 30.000 Euro entspricht das einer Förderung von 6000 Euro. Die Voraussetzung: Eine alte Heizung muss vor 2028 gegen eine klimafreundliche Anlage ausgetauscht werden. Unter Zunahme der Grundförderung sind bei Kosten von 30.000 Euro somit 15.000 Euro Zuschuss möglich.

Für den Maximal-Zuschuss von 21.000 Euro müssen Eigentümerinnen und Eigentümer die Voraussetzungen für den zweiten Klimaboni erfüllen. Der Boni ist für Geringverdiener gedacht und soll einkommensschwache Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 40.000 Euro pro Jahr unterstützen. Wie auch bei der Grundförderung gibt es einen Zuschuss von 30 Prozent. Bei einer Fördersumme von 30.000 Euro sind das noch einmal 9000 Euro Zuschuss – in der Summe wären somit theoretisch 24.000 Euro Zuschuss möglich.

Neue Heizung im Mietshäusern: Diese Extra-Kosten können auf Mieter zukommen

Doch Vorsicht: Es greift die Förderungsobergrenze bei 70 Prozent. Mehr als die 21.000 Euro Zuschuss bei Gesamtkosten von maximal 30.000 Euro gibt es für die neue Heizung nicht. Noch einmal anders ist es bei Mehrfamilienhäusern. Wie bei der Einfamilienhaus-Förderung können bei einer Wohnung maximal 30.000 Euro angesetzt werden. Mit jeder weiteren Wohneinheit sinkt die Förderung jedoch:

WohnungFörderung
Die erste Wohnungbis maximal 30.000 Euro
Jede weitere Wohneinheitbis maximal 10.000 Euro
Ab der siebten Wohnungbis maximal 3000 Euro

Mieterinnen und Mieter müssen hier beachten: Die Eigentümer können einen Teil der Kosten für eine neue Heizung auf die Miete umlegen. Dabei macht es einen Unterschied, ob der Eigentümer staatliche Förderungen in Anspruch nimmt oder nicht. Diese Möglichkeit der Umlage soll auf maximal zehn Prozent der Kosten beschränkt werden, wenn staatliche Zuschüsse fließen. Nimmt der Eigentümer keine Förderung in Anspruch, sollen maximal acht Prozent aller Kosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Sanierung und Miete: Neue Heizung und Co. – die Mietumlage soll begrenzt werden

Unabhängig davon soll in beiden Fällen die Miete nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter angehoben werden. Allerdings soll gelten: Kommen neben der Heizung noch weitere Sanierungen dazu – etwa neue Fenster oder Dämmungen – kann die Miete auch stärker ansteigen. Dann sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Heizungsgesetz eine maximale Mietsteigerung um maximal drei Euro je Quadratmeter vor. Für einkommensschwache Haushalte soll es zudem nicht näher definierte Härtefallregelungen geben.

Der Blick in das Förderkonzept zeigt: Auch 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von staatlichen Förderungen profitieren. Schnell sein lohnt sich – denn dann gibt es unabhängig vom Einkommen noch einen Tempo-Klimabonus obendrauf. Gerade auch für all jene Hausbesitzer – die demnächst von der Austauschpflicht bei der Gas- oder Ölheizung betroffen sind – kann sich der Klimaboni rechnen. Denn unabhängig vom neuen Heizungsgesetz sind schon im bisherigen GEG Sanierungspflichten für Bestandsbauten geregelt – etwa bei der Dämmung oder Heizung.

Maßnahmen wie die Dämmung von Decken oder Rohren (Symbolfoto) sind zum Teil schon im bisherigen GEG festgeschrieben.
Maßnahmen wie die Dämmung von Decken oder Rohren (Symbolfoto) sind zum Teil schon im bisherigen GEG festgeschrieben. © dpa-tmn | Klaus-Dietmar Gabbert

Hohe Kosten trotz Förderung: Sanierung in Etappen – so bleiben Kosten überschaubar

Umso wichtiger ist auch im Gebäudebestand der Blick auf nötige Sanierungen. Muss die alte Heizung raus? Und sind vorher unter Umständen noch kleine Sanierungsmaßnahmen sinnvoll? Über all diese Fragen sollten sich Betroffene rechtzeitig Gedanken machen. Denn unabhängig von der Förderung sind die Wartezeiten im Handwerk weiterhin lang. Mit Energieberatern oder Verbraucherschützern können etwa Etappen-Sanierungspläne erstellt werden – statt einer neuen Heizung kann etwa zunächst in größere Heizkörper oder eine Flächenheizung investiert werden.