Berlin. Viele Jugendliche starten jetzt in die Berufsausbildung. Das erfordert Entscheidungen zu den persönlichen Finanzen und Versicherungen: Tipps zu Girokonto, Kindergeld und Krankenkassen.

Der Beginn der Berufsausbildung ist für viele junge Leute nicht nur ein großer Schritt ins Berufsleben, sondern oft auch zu größerer Selbstständigkeit von den Eltern. Dazu gehören einige Entscheidungen, die auf den ersten Blick kompliziert aussehen, es aber eigentlich nicht sind. Was Auszubildende im Hinblick auf Finanzen und Versicherungen beachten sollten.

Wer arbeitet, bekommt Lohn, und dieser muss irgendwohin überwiesen werden. „Lohntüten wie früher gibt es nicht mehr“, sagt Dirk Vohwinkel. Er ist Bildungsreferent bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Dortmund. Also braucht jeder Auszubildende ein Girokonto bei einer Bank – wenn er oder sie noch keines hat.

Finanzen

Manche Banken bieten kostenfreie Girokonten für Azubis an. Die mittlerweile üblichen, in Zeiten niedriger Zinsen steigenden Gebühren beispielsweise für Kontoauszüge und Überweisungen fallen dabei weg. Wenn man ein Konto wählt, für das das Geldhaus einen Aufschlag verlangt, sollte dieser wenige Euro monatlich nicht übersteigen. Ein weiteres Kriterium kann sein, ob die jeweilige Bank über Geldautomaten in der Nähe von Wohnung und Betrieb verfügt. Schließlich möchte man Geld nicht nur empfangen, sondern auch kostenfrei und problemlos abheben.

Viele Auszubildende erhalten Löhne, die ihre Lebenshaltungskosten decken – selbst wenn sie sich eine eigene Wohnung leisten. Ist das nicht der Fall, können Azubis bei der regional zuständigen Arbeitsagentur die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Bei niedrigen Ausbildungsvergütungen von beispielsweise 400 Euro monatlich besteht die Chance, dass der junge Arbeitnehmer größenordnungsmäßig 150 Euro vom Staat dazubekommt. Der Sinn der Sache besteht darin, das Existenzminimum zu decken und die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl zu gewährleisten.

Ein willkommenes Zubrot zum Azubi-Lohn ist das Kindergeld – für das erste und zweite Kind zum Beispiel jeweils 192 Euro. Dieses wird bei der ersten Ausbildung, die man absolviert, weitergezahlt bis längstens zum 25. Geburtstag. Die Eltern müssen es aber bei den regionalen Familienkassen, die bei den Arbeitsagenturen angesiedelt sind, neu beantragen. In vielen Familien ist es üblich, dass die Eltern diese Einnahme an ihre erwachsenen Kinder weiterreichen.

Versicherungen

Ein paar Gedanken sollten Azubis sich auch über Versicherungen machen, die sie selbst benötigen. Anzuraten ist eine Haftpflichtversicherung. Diese kann zum Beispiel eintreten, wenn man durch Unachtsamkeit Verletzungen anderer Menschen verursacht, die hohe Arztkosten nach sich ziehen.

Wichtig: Haben die Eltern bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so gilt diese in der Regel während der Erstausbildung ihrer Kinder auch für diese weiter, erklärt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Die Auszubildenden müssen dann keine eigene Haftpflicht kaufen. Das sollten sie nur dann tun, wenn die Eltern nicht über einen solchen Vertrag verfügen.

Über andere freiwillige Versicherungen kann man streiten. Oft heißt es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei unbedingt nötig. Solche Policen sind die Voraussetzung für eine selbst angesparte Rente in dem Fall, dass man wegen Krankheit vorzeitig nicht mehr arbeiten kann und mehr Geld ausgeben möchte als das staatlich abgesicherte Existenzminimum. Um eine akzeptable Auszahlung von etwa 1500 monatlich zu erhalten, muss man allerdings mit Beiträgen von 40 bis 50 Euro oder mehr pro Monat rechnen – für viele Azubis keine kleine Summe. IHK-Berater Vohwinkel sagt: „Jeder muss sich selbst Gedanken machen, ob das für ihn wirklich sinnvoll ist.“

Ebenfalls skeptisch ist Vohwinkel bei Angeboten für Unfallversicherungen. Einerseits sei jeder Arbeitnehmer sowieso Pflichtmitglied in einer Krankenversicherung, andererseits übernähmen die Berufsgenossenschaften, denen die ausbildenden Betriebe angehören, die Folgekosten von Arbeitsunfällen, sagt der Berater.

Alle Beschäftigten in Deutschland müssen Mitglieder in einer Krankenversicherung (KV) sein. Dies gilt auch für Auszubildende. Für sie existieren zwei Wege. Entweder sie bleiben einfach in der Krankenversicherung, in der sie bereits über ihre Eltern versichert sind. Oder sie wählen selbst eine andere gesetzliche Krankenversicherung aus. Dieses Wahlrecht müssen sie bis spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn ausüben. Eine private KV dürfen sie sich aber nicht aussuchen. Wenn die Azubis über ihre Eltern allerdings bereits Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind, können sie den Vertrag ruhen lassen, um ihn später eventuell wieder aufzunehmen.

Bei der Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung muss man an die Kosten denken. Während ein Basisbeitrag von 7,3 Prozent des Bruttolohns bei allen Versicherungen gleich ist, variieren die sogenannten Zusatzbeiträge bis zu 1,6 Prozent. Hierbei gilt es, eine kostengünstige Variante auszuwählen, die aber die medizinischen Zusatzleistungen haben sollte, die man für wichtig hält.