Berlin.

Kommt ein Unterhaltspflichtiger seinen Zahlungspflichten nicht nach, können Alleinerziehende beim Staat einen Vorschuss beantragen. Ab 1. Juli erhalten ihn Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen länger – auf Antrag zahlt der Staat den Zuschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Betroffene sollten den Antrag gleich Anfang Juli stellen, rät die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ (Ausgabe 7/2017). Denn Schätzungen zufolge werden bei Städten und Gemeinden Zehntausende Anträge eintreffen. Unter Umständen müssen Alleinerziehende also warten, bis das Geld auf ihrem Konto landet. Wer den Vorschuss erst im August beantragt, erhält ihn aber dennoch rückwirkend für Juli. Bislang gab es den Vorschuss nur 72 Monate und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Nachwuchses. Grundsätzlich fordert der Staat das Geld von dem Unterhaltspflichtigen zurück. dpa