Düsseldorf.

Makler müssen Mietinteressenten nicht von vornherein darüber aufklären, wer der Vormieter des Mietobjektes war. Sofern diese Information für den Mieter von Bedeutung ist, muss er selbst aktiv werden, befand das Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 7 U 143/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter gar keine Möglichkeiten hat, eigene Erkundigungen anzustellen. dpa