Saarbrücken.

Mieter müssen beweisen können, dass Schäden schon beim Einzug vorhanden waren. Andernfalls sind sie für die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 120 C 12/16), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutsche Anwaltvereins hinweist. In dem verhandelten Fall konnte der Mieter die angeblichen Vorschäden nicht beweisen. Das Übernahmeprotokoll hatte keine Hinweise darauf enthalten. dpa