Berlin.

In Mietshäusern gilt: Nachbarn sollten aufeinander Rücksicht nehmen. Wer gegen diese Grundregel verstößt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Repressalien eines Mieters gegenüber seinen Nachbarn können zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 67 S 110/16), über die die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet. In dem verhandelten Fall hatte eine Mieterin im Streit die Wohnungstür der Nachbarin eingeschlagen. dpa