Thermomix, Spielekonsole, Handy – bestellt, bezahlt, nicht geliefert. Das Problem wächst, sagen Experten.

Wuppertal. Diesmal hat es Vorwerk erwischt. Das Wuppertaler Familienunternehmen warnt auf seiner Website gleich vor elf Onlineshops mit Internetadressen wie „thermomix-vorwerk.com“ oder „vorwerk-Thermomix-gmbh.com“. Es seien „Fake-Shops“, falsche Onlinegeschäfte, mit denen Internetpiraten versuchen, den guten Ruf des Unternehmens zu nutzen, um Verbraucher um ihr Geld zu betrügen, heißt es bei Vorwerk.

Die Masche ist einfach: Ein Vorwerk-Verkaufsschlager, die Küchenmaschine Thermomix TM5 mit einem regulären Verkaufspreis von 1199 Euro, wird auf den Seiten der Betrüger – gegen Vorkasse – ein paar Hundert Euro billiger angeboten. Doch wer zahlt, bekommt weder die Ware noch sieht er sein Geld wieder.

Und dies ist beileibe kein Einzelfall. „Es ist ein zunehmendes Problem“, sagt Peter Gretenkord vom Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM). Die Betrüger profitierten von der wachsenden Selbstverständlichkeit des Onlineeinkaufs. „Wenn man einen ,Fake-Shop‘ schließt, macht der nächste auf“, so Gretenkord. Ohnehin sei das Abschalten der Internetseiten „nicht so einfach wie man sich das wünschen würde“. Schließlich stünden die Server oft im Ausland.

Die „Watchlist Internet“ des österreichischen Internet Ombudsmanns, ein Verein zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung im Internet, listet inzwischen über 300 betrügerische Onlineläden auf. Häufig geht es um Elektroartikel. Doch gibt es auch „Fake-Shops“ für Muskelaufbaupräparate oder Medikamente. „Sie sind teilweise Kopien real existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen“, heißt es bei der deutschen Polizei. Auch im Fall Vorwerk bedienten sich die Betrüger auf der Internetseite des Familienunternehmens und kopierten Logo, Markenzeichen und Impressum. Vorwerk hat inzwischen Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die meisten der Internetseiten sind nicht mehr zu erreichen.

Wichtig ist es, dass die Verbraucher selbst beim Onlineeinkauf vorsichtig sind. Experten raten, sich bei Shops, die man zum ersten Mal nutzt, vor dem Kauf über den Anbieter zu informieren. „Der Verkäufer sollte eindeutig identifiziert werden können“, sagt Carsten Föhlisch, Rechtsexperte der Firma Trusted Shops aus Köln, die seriöse Anbieter gegen Bezahlung zertifiziert. Hilfreich sei auch eine entsprechende Recherche über Internetsuchmaschinen. Der Betrug fliege oft schnell auf und verbreite sich.

Föhlisch rät auch, nicht nur bei sehr günstigen Preisen skeptisch zu sein. „Sämtliche Preisangaben sollten auch klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist und welche Versandkosten inklusive Zuschläge genau entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder sind unklar, sind Überraschungen programmiert“, sagt Föhlisch.

Darüber hinaus rät der Rechtsexperte trotz eines damit verbundenen Aufwands, das Kleingedruckte auf Verdächtiges hin zu durchsuchen. Dazu gehörten offengehaltene Lieferfristen, Beschränkungen des Widerrufs oder Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wie „Versand auf Gefahr des Käufers.“

GÜTESIEGEL

Die Initiative D21, ein Verein zur Förderung der digitalen Gesellschaft, führt unter Internet eine Liste glaubwürdiger Gütesiegel für Online-Shops. Link:

www.internet-guetesiegel.de.

Aktuell stuft D21 vier Siegel als vertrauenswürdig ein: Trusted Shops, Safer Shop, Geprüfter Online-Shop (EHI) und Internet Privacy Standards.

Da sich die Siegel fälschen lassen, empfehlen die Experten, auf das Siegel zu klicken. Bei Echtheit öffne sich ein Zertifikat-Fenster.