Wolfenbüttel. Nach der Attacke bei der Wolfenbütteler Stadtmeisterschaft steht das erste Urteil fest. Ein lebenslanger Ausschluss könnte noch folgen.

Das Wolfenbütteler Fußball-Jahr begann erschütternd. Am Finaltag der 34. inoffiziellen Stadtmeisterschaft im Hallenfußball kam es zu einer Gewalttat gegen den Schiedsrichter (wir berichteten mehrfach). Ein Zuschauer sprang während des zweiten Halbfinals über die Bande in der Halle an der Ravensberger Straße und schlug mit der Faust auf den Hinterkopf von René Rose ein. Der Turnierabbruch war die erste unmittelbare Folge dieser Tat.

Nun – gut zwei Wochen nach dem Vorfall – hat auch das Sportgericht des NFV-Kreises Nordharz ein eindeutiges Urteil gegen den Täter, der zum Tatzeitpunkt Mitglied und aktiver Fußballer des SV Wendessen war, ausgesprochen.

Täter habe offensichtlich eine schwere Verletzung des Schiris in Kauf genommen

„Wir hatten direkt am 8. Januar eine Vorsperre bis zur Verhandlung gegen den ,Sportskameraden’ ausgesprochen“, berichtete Nico Stolzen, Kreissportgerichtsvorsitzender. Die beteiligten Vereine BV Germania Wolfenbüttel (Turnierausrichter) sowie die Halbfinalisten MTV Wolfenbüttel und SV Wendessen hatten in der Woche nach dem Turnier Stellungnahmen abgegeben. „Die Aussagen waren alle eindeutig und gingen in die gleiche Richtung“, erklärte Stolzen. Der Täter habe offensichtlich eine schwere Verletzung des Schiedsrichters in Kauf genommen. Der Täter habe zwar den Schlag eingestanden, aber behauptet, dass dieser mit der flachen Hand geschehen sei.

Niedersächsischer Fußballverband entscheidet über lebenslangen Ausschluss

„Aufgrund der Schwere der Tat haben wir die Höchststrafe ausgesprochen“, so Stolzen. Das bedeutet: Der Spieler wird für ein Jahr bis zum 8. Januar 2024 gesperrt. „Wir stellen aber zusätzlich den Antrag beim NFV auf Ausschluss des Spielers aus dem Verband“, erklärt der Sportrichter. Das Präsidium des Niedersächsischen Fußballverbands werde bei seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung darüber entscheiden.

Der SV Wendessen erhielt eine Geldstrafe von 100 Euro. „Der Verein trägt die Verantwortung für seine Anhängerschaft. Wir haben uns hierbei aber an der untersten Grenze orientiert“, sagte Stolzen. Der SVW hatte den Täter bereits wenige Minuten nach der Tat suspendiert und ausgeschlossen.