Gifhorn. Fußball: Aufgrund einer Entscheidung des Bezirkssportgerichts wird die Abschlusstabelle der 2. Kreisklasse 2 noch einmal verändert.

Die neue Spielzeit der Fußballer nimmt mit Kreispokal-Auslosung und Co. konkrete Formen an – doch eine Entscheidung aus der eigentlich bereits abgeschlossenen Saison sorgt nun für Wirbel. Ein Sportgerichtsurteil bringt noch einmal Bewegung in die Abschlusstabelle der 2. Kreisklasse 2 – und sorgt dafür, dass die SV Gifhorn II anstelle der SV Meinersen II aufsteigt.

Der Fall: Das ist passiert

Der Sachverhalt ist etwas komplizierter: Anfang Juni führte die SV Gifhorn II im Punktspiel gegen den MTV Gamsen II nach 55 Minuten mit 13:0, als die Partie abgebrochen werden musste. Gamsen war nämlich mit nur neun Akteuren ins Spiel gegangen, von denen sich drei im Verlauf der Partie verletzten. So standen in jener 55. Minute nur noch sechs Spieler zur Verfügung. Da die Regel 3 des Fußball-Regelwerks mindestens sieben Spieler für den Anpfiff oder die Fortsetzung eines Spiels vorschreibt, war der Schiedsrichter zum Abbruch gezwungen – eine Wertung zugunsten der SVG wäre die logische Folge gewesen.

Im Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass die Eyßelheider nicht spielberechtigte Akteure eingesetzt hatten, weswegen der Spielausschuss die Partie mit 5:0 zugunsten von Gamsen II wertete. Dadurch hatte die SV Meinersen II letztlich mit drei Punkten und vier Toren in der Differenz die Nase im Vergleich mit der SVG-Reserve vorn, wurde Dritter und feierte den Aufstieg.

Allerdings entschlossen sich die Eyßelheider dazu, das Urteil anzufechten – nun war das Bezirkssportgericht mit dem Fall betraut. Und die Verantwortlichen vom NFV-Bezirk Braunschweig bewerteten ihn tatsächlich neu: Der Einsatz von nicht spielberechtigten Akteuren wurde vom Bezirkssportgericht als „unschädlich“ bewertet, was sich in der Besonderheit des Einzelfalls begründet – das Spiel wurde nicht beendet.

Das heißt im Klartext: Die SV Gifhorn erhält eine Geldstrafe für den Regelverstoß, auf die Spielwertung hat er aber keinen Einfluss mehr. Unter dieser neuen Ausgangslage wurde der Fall dann zurück an das Kreisportgericht gegeben, mit der Bitte, eine neue Entscheidung über die Wertung zu treffen.

Das Urteil des Kreissportgerichts

Sportgerichtsvorsitzender Jürgen Fricke wurde allerdings nicht tätig, da er als Mitglied des MTV Gamen in diesem Fall als befangen galt. So urteilte Dr. Rainer Königsmann als Einzelrichter. Und Paragraf 37, Absatz 4 der NFV-Spielordnung ließ dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kreissportgerichts keinen Handlungsspielraum: Das Spiel ist gegen Gamsen und für Gifhorn zu werten. Da der Spielstand beim Abbruch deutlicher als das übliche 5:0 war, wird die Partie als 13:0-Sieg für die SV Gifhorn II gewertet.

In einer Mitteilung äußerte der NFV-Kreis Gifhorn sein Bedauern darüber, dass es erneut zu einer Aufstiegs-Entscheidung am „grünen Tisch“ kommen musste. Geltende Rechts- und Verfahrensvorschriften sowie das zu berücksichtigende Urteil des Bezirkssportgerichts hätten auch in diesem Fall keinen anderen Urteilsspruch des Kreissportgerichtes zugelassen.

Zur Erinnerung: Nach einem Spielabbruch am letzten Spieltag der 1. Fußball-Kreisklasse 2 musste das Sportgericht mit seinem Urteil entscheiden, welche Mannschaft in die Aufstiegsrelegation zur Kreisliga einzieht. „Wir haben wieder eine
Lose-Lose-Situation gehabt, weil wir wieder nach Paragrafen urteilen mussten“, meinte Sven Bärensprung, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des NFV-Kreises Gifhorn.

Die SV Meinersen, deren zweite Mannschaft nun Leidtragende des jüngsten Urteils ist, wollte am Dienstagabend besprechen, wie sie mit dem Urteil umgehen wird und kündigte an, noch einmal den Kontakt zum Kreis-Spielausschussvorsitzenden Timo Teichert zu suchen.