Braunschweig. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates von Eintracht Braunschweig bleibt bestehen. Der Klub räumt aber Fehler bei der Jahreshauptversammlung ein.

Die Ergebnisse der Aufsichtsratswahlen von Fußball-Drittligist Eintracht Braunschweig behalten ihre Gültigkeit. Das stellte der Klub in einer rechtlichen Prüfung fest. Allerdings muss Eintracht eingestehen, dass bei der Jahreshauptversammlung nicht alles ordnungsgemäß abgelaufen ist. So nahmen bei dem Vereinstreffen am 6. Dezember zwei Mitglieder an einer offenen Abstimmung teil, die dazu eigentlich nicht berechtigt waren. Der Klub konnte nicht ausschließen, dass diese beiden Mitglieder sich ebenfalls an den Abstimmungen über die Aufsichtsratsmitgliedern der Kapitalgesellschaft beteiligt hätten. Auf die Zusammensetzung des Gremiums würde diese beiden Stimmen aber keinen Einfluss haben.

Das klingt widersprüchlich, wurde bei der Wahl von Philipp Lehmann doch zunächst verkündet, dass er nur mit einer Stimme Mehrheit in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Doch hier handelt es sich um einen weiteren Fehler der Versammlungsleitung – diesmal in der Kommunikation. So sind laut Eintracht-Satzung bei der Wahl zum Aufsichtsrat nur die abgegeben Ja- und Nein-Stimmen bei einem Kandidaten entscheidend. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Doch genau das wurde bei der Jahreshauptversammlung getan und führte letztlich zu dem knappen Ergebnis bei Lehmann. Bei seiner Wahl wurden 138 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen und 1 ungültige Stimme abgegeben.