Braunschweig. Suleiman Abdullahi hat noch einen Vertrag bis 2020. Trotzdem wird der Stürmer nicht in der 3. Liga auflaufen. Ihm fehlt die Arbeitserlaubnis.

Viele Spieler hat Eintracht Braunschweig im Moment für die nächste Saison noch nicht unter Vertrag, auch wenn in dieser Woche einige Neuzugänge und Vertragsverlängerungen vermeldet werden konnten. Deshalb ist es bitter, dass mit Suleiman Abdullahi einer der Spieler, die einen gültigen Kontrakt besitzen, gar nicht für die 3. Liga spielberechtigt ist. „Manni besitzt in der 3. Liga keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis“, bestätigt Eintrachts Manager Marc Arnold.

Zum Hintergrund: In der 3. Liga dürfen eigentlich keine Nicht-EU-Ausländer eingesetzt werden, außer sie besitzen eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Das ist der Unterschied zu den beiden Bundesligen, wo eine Verpflichtung eines Spielers aus einem Nicht-EU-Land auch immer gleichbedeutend mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist. Mit dem Abstieg Eintrachts in die 3. Liga ist diese Genehmigung für den Nigerianer Abdullahi also erloschen.