Braunschweig. Fußball-Drittligist Eintracht Braunschweig hat die erste Entscheidung von der DFB-Zentralverwaltung erhalten – und muss Bedingungen erfüllen.

Fußball-Drittligist Eintracht Braunschweig hat die erste Entscheidung von der DFB-Zentralverwaltung erhalten – und muss Bedingungen erfüllen.

Eintracht Braunschweig muss wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen

Beim Zulassungsverfahrens für die 3. Liga in der Saison 2019/2020 hat Eintracht Braunschweig die erste Entscheidung von der DFB-Zentralverwaltung erhalten. Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen, in denen es um die technisch-organisatorische, sicherheitstechnische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Traditionsvereins geht, hat der DFB festgelegt, dass Eintracht Braunschweig Bedingungen erfüllen muss, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins.

Eintracht Braunschweigs Geschäftsführer: Wir sind vorbereitet

„Wir haben die vom DFB auferlegten Bedingungen so erwartet und sind darauf vorbereitet. Aufgrund der professionellen Aufbereitung der Unterlagen sowie der guten Gespräche mit unseren Partnern werden wir diese erfüllen. Darüber hinaus waren auch die umfangreichen Sparmaßnahmen, die in den vergangenen Wochen auf den Weg gebracht worden sind, eine wichtige Voraussetzung. Die finale Lizenz wird Anfang Juni vergeben, wenn klar ist, welche Teams sich sportlich für die 3. Liga qualifiziert haben. Bis dahin werden wir unsere Hausaufgaben gemacht haben“, erklärte Wolfram Benz, Geschäftsführer der Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA.

Eintracht Braunschweig reicht auch Lizenz für Regionalliga Nord ein

Darüber hinaus hat Eintracht Braunschweig beim NFV auch die Lizenzunterlagen für die Regionalliga eingereicht