Braunschweig. Am 20. März absolviert die deutsche Nationalmannschaft einen Test in Wolfsburg.

„Fußball ist unser Leben“ trällerte die Nationalmannschaft 1974 ­­– und landete damit einen riesen Hit, der vielen Fans bis heute in den Ohren hängt. Kein Wunder, trafen sie mit der besungen Spielliebe schließlich den Nerv vieler Fußball-Anhänger.

Auch wenn es beim letzten internationalen Turnier für „Die Mannschaft“ nicht ganz so gut lief, freuen sich viele Fans schon auf die Europameisterschaft im kommenden Jahr – mit hoffentlich besserem Ausgang.

Wer solange nicht warten will, um Werner, Brandt, Neuer und Co. spielen zu sehen, der kann sich freuen: Die Nationalmannschaft rund um Trainer Jogi Löw spielt am Mittwoch, 20. März, 20.45 Uhr, in Wolfsburg ein Testspiel gegen Serbien.

Dafür können Sie fünf mal 2 Tickets der Kategorie A1 gewinnen – und „Jogis Jungs“ sogar hautnah im von Volkswagen gesponserten Fan-Spalier bei ihrer Ankunft am Stadion begrüßen.

Außerdem gewinnen Sie ein von Volkswagen zur Verfügung gestelltes Fan-Paket.

Wie Sie dabei sein können: Schicken Sie uns bis Montag, 11. März, 12 Uhr, Ihr liebstes Fußball-Fanfoto zum Motto „Fußball, das sind wir alle“: Egal, ob es ein Bild vom WM-Schauen ist, in Ihrer Fankutte oder im Stadion. Wichtig ist, dass alle dargestellten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Zur Teilnahme müssen Sie volljährig sein – auch die Begleitung zum Spiel muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ihren Beitrag schicken Sie bitte mit Angabe Ihres Namens, Ihres Alters, Ihres Wohnorts und Ihrer Mailadresse an laenderspiel-gewinnspiel@bzv.de. In einer Onlineabstimmung unter www.braunschweiger-zeitung.de können Sie und unsere Leserinnen und Leser dann von Dienstag, 12. März, 0 Uhr, bis Freitag, 15. März, 12 Uhr, über ihren Favoriten abstimmen. Die Gewinner werden am Samstag, 16. März, auf den Internetseiten und in der Zeitung gekürt.

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalter der Promotion ist die BZV Medienhaus GmbH, Hintern Brüdern 23, 38100 Braunschweig. Der Gewinn wird von Volkswagen und dem Deutschen Fußballbund zur Verfügung gestellt.

2. Technische Umsetzung BZV Medienhaus GmbH, Hintern Brüdern 23, 38100 Braunschweig.

3. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die BZV Medienhaus GmbH.

4. Die Teilnahme an der Promotion erfolgt über laenderspiel-gewinnspiel@bzv.de. Das Gewinnspiel ist außerdem auf der Facebook-Seite der Braunschweiger Zeitung verfügbar.

5. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Promotion sind nicht an Facebook zu richten, sondern direkt an die BZV Medienhaus GmbH.

6. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Der Gewinn darf nur mit Personen geteilt werden, die ebenfalls volljährig sind. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Alle weiteren Einträge unter gleichem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort werden mit sofortiger Wirkung gelöscht. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

7. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes abhängig.

8. Die Promotion beginnt am 5.3.19. Der Einsendeschluss für die Teilnahme an der Verlosung bzw. Teilnahmeschluss ist der 11.03.19 um 12:00.

9. Um an der Promotion teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ihr liebstes Fußball-Fanfoto zum Motto „Fußball, das sind wir alle“ an laenderspiel-gewinnspiel@bzv.de schicken: Egal, ob es ein Bild vom WM-Schauen ist, in der Fankutte oder im Stadion. Wichtig ist, dass alle dargestellten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

10. Unter allen Teilnehmern werden je 2 Karten für das Testspiel Deutschland gegen Serbien verlost, ein Platz im Volkswagen Fanspalier und ein Fanpaket.

11. Die Gewinner werden aus allen teilnehmenden Personen ausgelost. Die Auslosung findet am 15.03.2019 statt.

12. Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.

13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.

14. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen. 15. Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstige Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit.

16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen. Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zu Grunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte übertragbar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

17. Die Teilnahme endet am 16. März 2019. Die Gewinner der Preise werden unter den Teilnehmern durch eine Onlineabstimmung ermittelt und anschließend per E-Mail benachrichtigt. Sollte sich der Gewinner innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen ein Ersatzgewinner ausgelost. Werden Eintrittskarten für kurzfristig folgende Events verlost, werden die Teilnehmer per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Der oben genannte Anspruch von 14 Tagen kommt in solchen Fällen terminlich bedingt nicht zum tragen. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Der Verlag behält sich vor bei der Verlosung Teilnahmen aus dem Verbreitungsgebiet und Abonnenten der Tageszeitungen aus besonders zu berücksichtigen.

18. Datenschutz: Die im Rahmen des Gewinnspiels erfassten Daten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die im Rahmen der Werbeeinwilligung erfassten Daten werden zur Versendung von werblichen E-Mails elektronisch verarbeitet und gespeichert. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur personalisierten Akkreditierung der Gewinner zum Länderspiel an Volkswagen und den Deutschen Fußballbund weitergeleitet